Gastkommentar von Christoph Strässer MdB: Kein Einsatz der Bundeswehr auf deutschem Boden / 25.11.08
Quelle: spdfraktion.de
Die SPD-Fraktion im Bundestag hat den Versuch von CDU-Innenminister Schäuble gestoppt, die Bundeswehr für Polizei-Aufgaben in Deutschland einzusetzen (siehe Bundeswehr und Verfassung). In seinem Gastkommentar für www.spd-hiltrup.de meint dazu Christoph Strässer MdB:
“Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei, innere Sicherheit die Sache der Polizei. Dafür ist sie ausgerüstet, dafür ist sie ausgebildet und dafür gibt es die notwendigen gesetzlichen Regelungen. Sie liefern den gesetzlichen Rahmen, der für die Wahrnehmung dieser Aufgabe dringend nötig ist und exakt bestimmt, welche Mittel eingesetzt werden dürfen und wann von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden darf. Solche Bestimmungen gibt es für die Bundeswehr im Inneren nicht. Das Grundgesetzt verbietet daher kompromisslos und aus gutem Grunde den Einsatz der Bundeswehr gegen die eigenen Bürger.
Das Argument der drohenden Terrorismusgefahr musste schon als Vorwand für die Beschneidungen zu vieler bürgerlicher Freiheiten herhalten und für die Aushöhlungen zu vieler gesetzlich verbriefter Rechte. Dass das oft unhaltbare Folgen hatte, sehen wir nicht nur am Beispiel USA. Auch das Bundesverfassungsgericht musste den Vorstößen von Bundesinnenminister Schäuble immer wieder Grenzen setzen.
Es ist daher nur folgerichtig, dass die SPD-Fraktion nun einen faulen Kompromiss kippte, der die strikte Trennung von Militär und Polizei aufzuheben drohte, den Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Befugnis des Parlaments entheben und sie der Willkür des Ministers anheimstellen würde. Ein Eingriff ins Grundgesetz muss wohlüberlegt sein und darf nicht mit leichter Hand ausgeführt werden, die bewährte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit darf nicht leichthin verwischt werden. Der Vorschlag Schäubles, der einen Bundeswehreinsatz im Inneren Tür und Tor öffnen würde, bedeutet eine völlige Verschiebung der Sicherheitsstruktur und ist so nicht hinnehmbar. Herr Schäuble hat hier wieder ein Mal einen Vorschlag hingelegt, der viel zu weit geht und unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr bedenkenlos eine Militärisierung Deutschlands in Kauf nimmt, ihm selbst dabei aber freie Hand lässt.
Die Bundeswehr sollte nur dort die Möglichkeiten haben, im Inneren einzugreifen, wo der Polizei die dazu nötigen Mittel fehlen: bei Gefahren aus der Luft oder von der See. Zu solch einem Einsatz fehlt ihr die nötige Ausrüstung und das nötige Know-how und es wäre unsinnig und kostspielig, die Polizei eigens für vermeintliche Bedrohungen aus diesem Bereich aufzurüsten. Diesen Rahmen hat auch das Bundesverfassungsgericht gesetzt und dafür setzt sich die SPD ein. Die Möglichkeiten der Amtshilfe der Bundeswehr an die Polizei im Katastrophenfall sieht das Grundgesetzt bereits jetzt vor. Für weiterreichende Eingriffe ins Grundgesetz sehen wir keinerlei Handlungsbedarf. Eine militärisierte Innenpolitik, wie sie Minister Schäuble vorsieht, ist völlig überzogen und mit der SPD nicht zu machen.”
Christoph Strässer vertritt im Bundestag den Wahlkreis Münster, den er bisher zweimal direkt gewonnen hat. Im Deutschen Bundestag engagiert sich Christoph Strässer im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Er ist Sprecher der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion und Sprecher für die freien Berufe.
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