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Die 12 in Lärm und Dreck / 3.12.09

“Die 12 am Wasser“: Einfamilienhäuser am Hiltruper Kanalufer gegenüber dem Gewerbegebiet Nobelstraße

In den Senkel gestellt, so mussten sich die Anwohner fühlen: zur Sitzung der Bezirksvertretung am 3.12.2009 waren die Anwohner vom Kanalufer gegenüber dem Hiltruper Gewerbegebiet Nobelstraße gekommen. Sie haben die Nase voll von Lärm und Dreck, die vom Gelände der Recyclingfirma BLR zu ihnen herüberkommen. BLR hat nämlich die Genehmigung, montags bis freitags von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends Steine und Beton in einer Brechanlage zu zerkleinern, und Holzabfälle und dicke Balken im Schredder sogar montags bis samstags von 7 bis 7.

Die Vertreter der Bezirksregierung Münster lösten auch gleich ihren schlechten Ruf ein. Nicht umsonst ist die Bezirksregierung verschrien als wenig bürgernahe Behörde, die gern hoheitlich auftritt. So auch heute: sie hätten eben vorher gucken sollen, wo sie bauen bzw. kaufen – das war die zynische Auskunft des Herrn Frye. Für die Betroffenen ein echter Höhepunkt, nachdem sie in der Vergangenheit schon widersprüchliche Erklärungen zur planungsrechtlichen Situation erhalten hatten.

Dabei hatte Fryes Mitarbeiter sich zuvor redlich Mühe gegeben, den rechtlichen Knoten zu entwirren. Die Häuser gegenüber dem Gewerbegebiet lägen eben in einer Gemengelage: die Industrie sei zuerst da gewesen, da müssten die direkten Anrainer aus der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme erhöhte Lärmimmissionen hinnehmen; wo im Allgemeinen Wohngebiet sonst in der Spitze tagsüber bis 55 Dezibel Lärm zulässig seien, müsse man diese Schwelle hier 5 Dezibel höher ansetzen mit bis zu 60 Dezibel. Da spiele es keine Rolle, dass es jahrelang still gewesen war auf dem ehemaligen Basalan- und Holzmann-Gelände.

Er verschwieg auch nicht, dass BLR durchaus nicht zimperlich ist mit Überschreitungen der Grenzwerte. Zeigte Bilder, auf denen vor lauter Staub sonst kaum noch was zu sehen war – ein klarer Verstoß gegen die Auflagen im Genehmigungsbescheid. Erwähnte eigene Lärmmessungen, die – zumindest über 10 Minuten – 63 Dezibel ergeben hätten. Und wies auf die Konsequenzen hin: Bußgeld gegen die Firma, wenn sie wiederholt die Staubbindung durch „feinnebelige Bedüsung“ mit Wasser unterlässt oder übermäßig lärmt.

Als nächstes steht am 4.12.2009 die Vorbesprechung vor Ort zur Erstellung eines Lärmgutachtens an, das BLR auf Anforderung der Bezirksregierung von einem unabhängigen Gutachter machen lassen muss. Januar soll es dann werden, bis Ergebnisse vorliegen. Konsequenzen? Da ist allerlei denkbar: Versetzung der lärmigen Anlagen an ein Ende des Betriebsgeländes, das von den Wohnhäusern weiter entfernt ist; oder Austausch der Maschinerie gegen weniger lärmige; oder Verfrachtung der gesamten Apparatur in eine geschlossene Halle, die sowohl Dreck als auch Lärm zurückhält. Oder auch keine, wenn alle Grenzwerte bei Vollbetrieb der Anlagen eingehalten werden.

Information der Anwohner über die Ergebnisse der Begutachtung? Aus der Bezirksvertretung kam die Frage, und behördlich fiel die Antwort von Frye aus: also zunächst ginge das Gutachten an das Landesumweltamt, ja und dann könne man ja Akteneinsicht nehmen. Fehlte nur noch: dann stellen Sie mal einen Antrag – schriftlich in 12 Ausfertigungen – und warten Sie ergebenst ein Jahr auf allergnädigsten Bescheid der Obrigkeit.

Deutlich wurde an diesem Abend aber eins:

Die Stadt Münster hat die Dinge einfach laufen lassen. Sie hätte die Möglichkeit gehabt, zum Beispiel lärmige und dreckige Recyclingaktivitäten an dieser Stelle durch Änderung des Bebauungsplans zu unterbinden. Ihrer Verantwortung für eine geordnete Weiterentwicklung von Hiltrups Mitte ist die Verwaltung nicht gerecht geworden.

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