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SWIFT-Abkommen: Koalition missachtet Schutz sensibler Bürgerdaten / 1.12.09

Das nunmehr auch mithilfe der deutschen Bundesregierung beschlossene SWIFT-Abkommen stellt einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger der Europäischen Union dar. Gleichzeitig wird noch schnell vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon versucht, die neu geschaffenen Rechte des Europaparlaments auszuhebeln, indem dieses Abkommen noch vorher in einem verkürzten Verfahren durch die Minister der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen wird. Dadurch wurde den von den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten gewählten Vertretern die Wahrnehmung wichtiger Rechte vorenthalten.

Die Stimmenthaltung des Bundesinnenministers über das SWIFT-Abkommen für die Übermittlung von Finanztransferdaten an die USA beim heutigen Treffen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union kann deshalb nur als lächerlicher Versuch der neuen Bundesregierung gewertet werden, dem Bürger Glauben zu machen, dass man gegen dieses Abkommen und für die Bürgerrechte des Einzelnen sei.

Gleichzeitig versucht die schwarz-gelbe Regierung damit über die in den eigenen Reihen vorhandene Kritik hinwegzugehen. Das von Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführte Bundesjustizministerium sowie die Bundesländer sprachen sich bis vor kurzem noch gegen eine Unterzeichnung des Abkommens aus. Die FDP hat hier ihren Kampf für die persönlichen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands dem Sicherheitsdenken der Union geopfert. So schnell wie die FDP ist noch niemand in Sachen Datenschutz vom Tiger zum Bettvorleger geworden.

Das Abkommen entspricht weder den Datenschutzstandards Deutschlands noch denen der Europäischen Union. Nicht nur die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, sondern auch deutsche Banken und Sparkassen bemängeln, dass betroffene Bankkunden sich nicht ausreichend vor unerwünschtem Auskundschaften schützen können. Außerdem gibt es in der nun beschlossenen Fassung nur einen unzureichenden Rechtsschutz für die Betroffenen. Ebenso ist die Einsichtnahme nicht ausdrücklich auf SWIFT begrenzt, so dass Daten an Drittstaaten ohne mit Europa vergleichbaren Datenschutzstandard weitergegeben werden können, auch wenn dies im Abkommentext ausgeschlossen ist.

Dass die Bundesregierung mit ihrer Enthaltung in Brüssel das Inkrafttreten ermöglicht hat, zeigt welchen Stellenwert der Schutz sensibler Bürgerdaten in dieser Koalition hat. Da bleibt auch die vorläufige Begrenzung auf neun Monate kein Trost. Diese Tür wurde geöffnet und kann schwer wieder geschlossen werden.

Illegale Verheerend