Illegale / 25.11.09
Wir müssen die Lebenssituation von Ausländern, die weder einen legalen Aufenthaltsstatus noch eine Duldung haben, verbessern. Wir möchten, dass sie ohne Angst vor Entdeckung den Arzt aufsuchen, ihre Kinder in die Schule schicken und ihren Lohn einklagen können.
Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion heute in erster Lesung ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, das die aufenthaltsrechtliche Meldepflicht einschränkt. Die bisher in Deutschland geltende aufenthaltsrechtliche Meldepflicht ist europaweit einmalig. Sie verpflichtet jede öffentliche Stelle, sich sofort bei der Ausländerbehörde zu melden, wenn sie im Rahmen ihrer Aufgaben Kenntnis erhält, dass sich ein Ausländer illegal in Deutschland aufhält.
Das wirkt sich auf den Alltag der Betroffenen verheerend aus:
Erstens haben auch Ausländer ohne Aufenthaltsstatus oder Duldung ein Recht auf Gesundheitsversorgung. Doch müssen sie jeden Arztbesuch beim Sozialamt beantragen. Das Sozialamt muss die Ausländerbehörde informieren. Aus Angst vor der Abschiebung gehen die Betroffenen nicht zum Sozialamt, und damit auch nicht zum Arzt.
Zweitens sehen viele Landesgesetze vor, dass Schulleiter bei der Anmeldung zur Schule Daten darüber erheben müssen, ob das Kind legal in Deutschland ist. Findet er heraus, dass es illegal hier ist, muss er dies der Ausländerbehörde melden. Die Folge: Viele Eltern schicken ihre Kinder aus Angst vor Entdeckung nicht zur Schule.
Drittens werden gerade Ausländer ohne Aufenthaltsstatus oder Duldung oft vom Arbeitgeber um ihren Lohn geprellt. Zivilrechtlich haben sie einen Anspruch, auch wenn das Arbeitsverhältnis illegal war. Doch auch der Arbeitsrichter muss sie der Ausländerbehörde melden. Deshalb scheuen die Betroffenen auch hier aus Angst vor Entdeckung den Weg zum Arbeitsgericht.
Mit unserem Gesetzentwurf lösen wir dieses Problem. Künftig sollen nicht mehr alle öffentlichen Stellen zur Meldung verpflichtet sein, sondern alleine Polizei- und Ordnungsbehörden sowie öffentliche Stellen mit der Aufgabe der Strafverfolgung und -vollstreckung. Wir sagen: Behörden, deren Aufgabe die Gefahrenabwehr ist, sollen auch künftig den illegalen Aufenthalt melden können. Aber aufenthaltsrechtliche Sicherheitsinteressen dürfen nicht auf Kosten elementarer Menschenrechte gehen. Öffentliche Krankenhäuser, Schulleiter und Arbeitsrichter dürfen nicht länger zur Gefahrenabwehr instrumentalisiert werden.
Es kann nicht sein, dass Kinder jahrelang keine Schule von innen sehen, weil ihre Eltern sich für den illegalen Aufenthalt entschieden haben. Es ist unerträglich, dass tödliche Krankheiten verschleppt werden, weil Kranke sich nicht zum Arzt trauen. Und es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass Arbeitgeber illegale Arbeitnehmer ausbeuten können, weil diese sich nicht vor ein Gericht trauen. Ein Ausländer mag kein Aufenthaltsrecht haben – trotzdem kann er nicht rechtlos sein. Denn Menschenrechte gelten für alle.
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