Zeitarbeiter vor Ausbeutung schützen / 24.03.09
Im Koalitionsausschuss wurde bereits im Januar vereinbart, dass für die rund 700.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche eine gesetzliche Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt werden soll. Die Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles weist darauf hin, dass die Union jetzt über ihren Schatten springen und die Vereinbarung einhalten muss, Bundeskanzlerin Merkel steht im Wort. Die Union hat die bisherigen fünf Vorschläge abgelehnt. Der neue Vorschlag von Arbeitsminister Olaf Scholz sieht einen Mindestlohn im Westen von etwas über 7,30 Euro vor. Der Vorschlag wurde anhand aller Flächentarifverträge ermittelt, ebenso wurde berücksichtigt wie viele Arbeitnehmer durch den jeweiligen Tarifvertrag erfasst werden. Hieraus wurde eine Durchschnittsvergütung errechnet, die als Mindestlohn gesetzlich festlegt werden soll.
Wichtig ist, dass wir uns mit dem neuen Vorschlag nicht abhängig machen vom schäbigsten Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche. Jetzt kann keiner in der CDU/CSU den Vorschlag ablehnen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, wenn dann wären es nur vorgeschobene Gründe. Nicht nur die SPD erwartet die Zustimmung der Union. Auch die großen Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaften und vor allem die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche erwarten dringend, dass der sechste Vorschlag für eine gesetzliche Lohnuntergrenze angenommen wird. Wenn dieser Vorschlag vom Koalitionspartnererneut abgelehnt wird steht fest, dass die Union in Wahrheit die Zeitarbeiter gar nicht vor Ausbeutung schützen will. Dieser Vorschlag wird der Letzte sein. Entweder die Union stimmt ihm zu oder es ist klar, die Union verweigert den Zeitarbeitern die Mindestabsicherung gegen Ausbeutung und schützt besonders die Arbeitgeber die mit Dumpinglöhnen seriöse Unternehmen unter Druck bringen.
Mit der Lohnuntergrenze und durch den Mindestlohn wird kein einziger Job vernichtet. Es hat nichts mit der viel beschworenen “freien Marktwirtschaft” zu tun, wenn Zeitarbeitnehmern nur 4,00 Euro oder weniger gezahlt wird und sie zusätzlich staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Diese Subventionierung von Unternehmern führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Zeche zahlen auch die seriösen Unternehmen.
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