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Was kostet die Kommunalwahl mehr, wenn am 30.8.2009 gewählt wird? / 27.02.09

Die SPD-Ratsfraktion hat sich heute an OB Dr. Tillmann mit der Bitte gewandt, die Kosten für einen gesonderten Kommunalwahltermin am 30. August detailliert zu berechnen. Hintergrund sind sehr unterschiedliche Kostenangaben für Münster. So spricht die Stadt von 120.000 Euro Mehrkosten, während der Bund der Steuerzahler von zusätzlichen Kosten in Höhe von 630.000 Euro ausgeht.

Hier im Wortlaut das Schreiben von Kurt Pölling, personal- und ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, an Dr. Tillmann:

„Kommunalwahltermin/ Kosten bei getrennter Durchführung von Bundestags- und Kommunalwahl

Sehr geehrter Herr Dr. Tillmann,

mit diesem Schreiben möchten wir zunächst die massiven Bedenken der SPD-Ratsfraktion gegen den jetzt von der Landesregierung vorgesehen Wahltermin am 30. August 2009 zum Ausdruck bringen. Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts darf es keine Wahltrickserei mehr geben. Die Kommunalwahl muss mit der Bundestagswahl am 27. September zusammengelegt werden. Dieser Termin ist der einzige gegen den keinerlei rechtliche Einwände bestehen und der nicht zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen würde. Zudem wäre am 27. September eine hohe Wahlbeteiligung und damit eine hohe demokratische Legitimation gewährleistet, während zwei getrennte Wahlen innerhalb weniger Wochen nur schwer bei den Wählerinnen und Wähler zu vermitteln sein dürfte.

Das aus unserer Sicht wichtigste Argument gegen einen gesonderten Kommunalwahltermin am 30. August sind jedoch die zusätzlich für die Kommunen anfallenden Kosten. Dabei sind allerdings einige Irritationen hinsichtlich der konkreten Zahlen für unsere Stadt aufgetreten. Während die Stadtverwaltung von Mehrkosten in Höhe von 120.000 Euro spricht, rechnet z.B. der Bund der Steuerzahler mit drei Euro pro Wahlberechtigten. Für Münster mit rd. 210.000 Kommunalwahlberechtigten würde das zusätzliche Kosten in Höhe von 630.000 Euro bedeuten. Auch Berechnungen in anderen Kommunen kommen zu erheblich höheren Ausgaben als die veröffentlichten Zahlen für Münster.

Um zu verlässlichen Zahlen für den Haushalt der Stadt Münster zu kommen und um Transparenz bei den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt herzustellen, bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion hiermit um eine detaillierte Berechnung und Überprüfung der zusätzlichen Kosten einer getrennten Durchführung von Kommunal- und Bundestagswahl. Eine belastbare und nachvollziehbare Kostenauflistung ist auch vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Haushaltsberatungen in den Ausschüssen aus meiner Sicht dringend geboten. Der Rat der Stadt Münster muss m. E. rechtzeitig vor der endgültigen Entscheidung über den städtischen Haushalt am 25.03. wissen, welche Mehrkosten ein Wahltermin am 30. August mit sich bringen würde.

Bei der Ermittlung der Kosten bitte ich insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen und einen Kostenvergleich zwischen einer verbundenen Wahl und einer getrennten Wahl herzustellen:

  1. Versandkosten (Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlunterlagen)
  2. Beschäftigungsentgelte f. externes Personal
  3. Wahlhelferentschädigung
  4. Personalkosten städt. Personal
  5. Dienstbefreiung kommunaler Mitarbeiter (zusätzlicher Urlaubstag)
  6. Fahrzeugkosten für die Bestückung der Wahllokale
  7. Anmietung Wahllokale (inkl. Nutzung städt. Gebäude wie Schulen etc.)
  8. Wahlergebnispräsentation
  9. Hard- und Software

Für eine zügige Bearbeitung bedanke ich mich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

gez. Kurt Pölling
personal- und ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion“

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