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SPD: Kommunale Investitionen in Münster jetzt in Angriff nehmen / 31.01.09

SPD-Ratsherr Holger Wigger im Gespräch mit Frank-Walter Steinmeier

SPD-Ratsherr Holger Wigger hatte Gelegenheit, sich mit Frank-Walter Steinmeier über das kommunale Konjunkturpaket des Bundes auszutauschen.

Einer Einladung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr.Peter Struck zur kommunalpolitischen Konferenz der SPD-Bundestagsfraktion am 28. Januar nach Berlin folgten rund 500 Kommunalpolitiker aus ganz Deutschland und diskutierten am Mittwoch das kommunalpolitische Investitionsprogramm. Für die SPD-Fraktion Münster nahm der stellvertretende Vorsitzende Holger Wigger teil.

Noch vor der ersten Beratung zum Konjunkturpaket II in Deutschen Bundestag am 30. Januar 2009 hatten Holger Wigger und die anderen Teilnehmer Gelegenheit sich mit dem Kanzlerkandidaten Frank-Walter Steinmeier über das Paket auszutauschen. Mit Peer Steinbrück, Finanzminister und Wolfgang Tiefensee, Bau- u. Verkehrsminister standen zwei weitere Bundesminister aus den Schlüsselressorts Rede und Antwort.

“Jetzt ist es vor allem wichtig, dass wir uns schnell auf Maßnahmen verständigen, die wir konkret in Angriff nehmen können”, so Holger Wigger. “Wir werden am Wochenende bei unseren Haushaltsberatungen unsere Prioritäten festlegen und Projekte bestimmen, die wir in den nächsten zwei Jahren über das kommunale Investitionsprogramm umsetzen wollen”.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass von den gemeinsam zur Verfügung gestellten 13,3 Mrd. Euro die Kommunen mindestens 70 Prozent erhalten. Die restlichen 30 Prozent können die Länder für Ihre Investitionen, wie die z.B. für Münster wichtigen Felder Forschung und Hochschule nutzen.

Wigger erwartet, dass “die Landesregierung NRW die für die Kommunen bestimmten Gelder schnell und uneingeschränkt zur Verfügung stellt, denn es bleibt nur wenig Zeit. Die Arbeitslosenzahlen gehen schon deutlich in die Höhe und ein zusätzlicher Verzug würde diese Situation weiter verschlimmern”.

Zweidrittel dieser 13,3 Mrd. Euro sind für die Bildungsinfrastruktur vorgesehen, dazu gehören z.B. Kitas, Schulen und Hochschulen. Das rechtliche Drittel kann für die allgemeine Infrastruktur, also z.B. für Informationstechnologie, Lärmschutz an Straßen oder den Städtebau verwendet werden.

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