Entgeltgleichheit / 31.01.09
*Öffentliche Anhörung am 28 Januar 2009 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend*
Die öffentliche Anhörung am 28. Januar 2009 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat es eindrucksvoll bestätigt: Auch wenn Lohndiskriminierung nach dem geltenden nationalen und europäischen Recht unzulässig ist, ist sie gesellschaftliche Realität. Aus den Stellungnahmen der Sachverständigen wurde mehrheitlich deutlich, dass die Freiwilligkeit von Maßnahmen allein nicht ausreicht, um Entgeltgleichheit herzustellen. Erforderlich sind vielmehr verbindliche gesetzliche Regelungen und eine Gesamtstrategie.
Die Erklärung der stellvertretenden Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme und der frauenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks zu diesem Thema lesen Sie hier.
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