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Das neue Unterhaltsrecht 2008 / 12.08.08

Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 26. August 2008,19.00 Uhr
Die Reform will nach der Gesetzesbegründung das Unterhaltsrecht an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel anpassen. Die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse seien danach gekennzeichnet durch steigende Scheidungszahlen, die vermehrte Gründung von „Zweitfamilien” mit Kindern nach Scheidung einer ersten Ehe und eine zunehmende Zahl von Kindern, deren Eltern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder die alleinerziehend sind.

Auch die geänderte Rollenverteilung innerhalb der Ehe, bei der immer häufiger beide Partner, auch mit Kindern, berufstätig bleiben oder nach einer erziehungsbedingten Unterbrechung ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen, erfordere Anpassungen im Unterhaltsrecht.

Das neue Unterhaltsrecht verfolgt vor diesem Hintergrund drei Ziele: Die Stärkung des Kindeswohls, die Betonung des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe und die Vereinfachung des Unterhaltsrechts.

Hat das neue Unterhaltsrecht diese Ziele erreicht? Welche Auswirkungen hat das Gesetz? Entspricht es tatsächlich den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen?

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen und die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen laden ein zu einer Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 26. August 2008,19.00 Uhr mit Christine Lambrecht, MdB und Christoph Strässer, MdB; beide sind Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, Christine Lambrecht war Berichterstatterin zu der Neuregelung. Ort: Raum Kratzers im Uferlos am Aasee, Bismarckallee 11, 48151 Münster. Anmeldungen per Telefon unter (0251) 77 0 90 oder per E-Mail an anmeldung@spd-muenster.de. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

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