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1. August – Ausbildungsstart / 1.08.08

Während andere noch Urlaub machen (oder Ferien haben) beginnt traditionell am ersten August die Ausbildung in vielen Berufen.

Der SPD Ortsverein wünscht allen Azubi´s in unserem Stadtbezirk einen guten Ausbildungsstart und bedankt sich gleichzeitig an dieser Stelle bei allen Arbeitgebern die einen Ausbildungsplatz besetzt (oder auch angeboten) haben.

Der Eintritt in die Arbeitswelt wirft für Azubis erfahrungsgemäß vielfältige Fragen auf, für deren Beantwortung in den Betrieben erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder als Ansprechpartner/innen bereit stehen.

Wer sich aber auch außerhalb des Unternehmens informieren möchte, kann dies in der Berufsschule vielfach erst in einigen Wochen tun, denn hier sind derzeit noch Sommerferien.

Heute schon Auskunft und Antworten bieten spezielle Service Angebote der Gewerkschaften, die natürlich ebenfalls große Erfahrungen im Umgang mit den Anliegen der Azubi´s besitzen.

Wir bieten hier stellvertretend für die Angebote der jeweiligen Branchen Gewerkschaften zwei von uns ausgesuchte Internet Links:

http://www.igbce-jugend.de/portal/site/jugend/menuitem.714409889a4d4f12e6215110c5bf21ca/

http://www.ausbildung.info/

Für alle die ebenfalls in einigen Wochen mit ihrer Ausbildung starten, aber keine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung – so genannte Ausbildungen im dualen System – machen, könnten die erst vor wenigen Wochen in Kraft getretenen Verbesserungen beim BAföG interessant sein.

Der maximale BAföG-Höchstsatz steigt jetzt von 585 auf 643 Euro im Monat. BAföG-Empfänger, die etwas hinzuverdienen wollen, profitieren ebenfalls von der Neuregelung. Ab Oktober 2008 können BAföG-Berechtigte bis zu 400 Euro im Monat zusätzlich verdienen – so viel wie bei einem Minijob.
Auszubildende mit Migrationshintergrund erhalten künftig leichter BAföG. Bedingung ist, dass sie schon lange in Deutschland leben und dauerhaft bleiben wollen und können.

Förderungsfähig sind nämlich nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch der Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten.

Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von
1.weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
2.Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
3.Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
4.Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],
5.Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG],
6.Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG],
7.Höheren Fachschulen und Akademien [§ 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG],
8.Hochschulen [§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG].

Aber ganz wichtig: Schüler/innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.
Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
•von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte – z. B. wegen der Entfernung – nicht erreichbar ist,
•sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
•sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Quelle: http://www.das-neue-bafoeg.de/ beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Hermann Geusendam-Wode

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