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In die Tasche gelogen / 4.01.08

Hartz-IV-Bezieher ziehen in kleinere Wohnungen um, die Stadt spart im Jahr 2007 800.000 Euro “Kosten der Unterkunft” (KdU). So einfach hatte sich die CDU das im Jahr 2007 vorgestellt. Man erinnere sich: Rödl & Partner hieß das Etikett, unter dem so geredet wurde.

Jetzt sagt die Kämmerin, mangels preiswerten Wohnraums habe man dies Ziel nicht erreichen können: “Trotz konzentrierter Sparbemühungen konnten die Sparbeiträge bislang kaum erreicht werden.”

Welch Überraschung! Die SPD hatte schon im Oktober 2006 vor dem Rödl-Papier gewarnt: „In Münster fehlt preisgünstiger Wohnraum. Damit scheitert der Vergleich mit den Kosten in anderen Städten schon an der entscheidenden Voraussetzung. Auch hier funktioniert der Rödl-Rotstift nicht.“ Zitat von Wolfgang Heuer am 19.10.2006.

Oder hätte man Rödl einfach nur aufmerksamer lesen sollen? Im Abschlussbericht vom 24.7.2006 heißt es nämlich unter 3.2.2.1 im Detail: „… Annahme, dass die Potenziale des örtlichen Wohnungsmarktes nicht voll ausgeschöpft werden. Diese Annahme wird sich in verlässlicher Weise nur bestätigen bzw. verwerfen lassen, wenn die Möglichkeiten des §22 SGB II genutzt und die Hilfeempfänger zur Reduzierung der Mietkosten aufgefordert werden. … ist u. E. eine Organisationsuntersuchung für eine vertiefte Analyse der zugrundeliegenden Sachverhalte notwendig.“

Mit Annahmen ist das immer so eine Sache. Oft sind sie eben nur ein feinerer Name für eine politische Unsitte: sich selbst was in die Tasche zu lügen. Fällt immer auf!

Weitere Informationen:
Lesen Sie den Sachstandsbericht der Kämmerin vom 21.12.2007 zur Umsetzung des Rödl-Gutachens und die dazugehörende tabellarische Übersicht (insbesondere Nr. 179: Reduzierung der Aufwendungen für KdU = Kosten der Unterkunft).

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