Kampf gegen Googles Geschäftspraktiken ist nicht aussichtslos / 13.04.15
Die Zurückweisung des Widerspruchs von Google durch die Hamburger Datenschutzbehörde ist zu begrüßen. Die Dienste und Suchabfragen von Google und die damit einhergehende Profilbildung greifen weit in die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer ein. Europäische und deutsche Datenschutzstandards müssen auch gegenüber internationalen Konzernen durchgesetzt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt es ausdrücklich, dass die Hamburgische Datenschutzbehörde den Widerspruch von Google gegen ihre Auflage zurückgewiesen. Sie besteht darauf, dass der Konzern seine Einstellungen zugunsten des Datenschutzes der Nutzer zu ändern hat. Damit zeigt die Behörde, dass sie gewillt ist, auch gegenüber nicht europäischen Unternehmen im Datenschutz europäische und deutsche Standards durchzusetzen.
Googles Ankündigung, dass Umstellungen bei seinen Dienstleistungen möglich und beabsichtigt sind, die den Auflagen des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten entsprechen, macht deutlich, dass die europaweite Koordination von Datenschutzbehörden gegenüber Google nun Wirkung zeigt. Damit werden auch all diejenigen widerlegt, die uns glauben machen wollen, dass effektiver Datenschutz nicht durchsetzbar sei, wenn es um internationale Konzerne geht.
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