Keine umfassende und anlasslose Überwachung durch Nachrichtendienste / 6.09.13
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 6.9.2013 zur Überwachung der elektronischen Kommunikation durch ausländische Nachrichtendienste Stellung genommen und folgende Forderungen aufgestellt:
- Das nationale, europäische und internationale Recht weiterzuentwickeln und verfassungswidrige nachrichtendienstliche Kooperationen zu unterbinden
- Die Kontrolle der Nachrichtendienste zu intensivieren
- Initiativen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu starten
- Völkerrechtliche Abkommen wie das Fluggastdatenabkommen und das Überwachungsprogramm des Zahlungsverkehrs auf den Prüfstand zu stellen
- Innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen, dass die nachrichtendienstliche Überwachung durch einzelne Mitgliedstaaten nur unter Beachtung der Europäischen Grundrechtecharta erfolgt.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt und unterstützt die Entschließung der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten.
Wir erwarten von der schwarz-gelben Bundesregierung, dass sie endlich mit Nachdruck Aufklärung über den Umfang, Dauer sowie Rechtsgrundlagen der Überwachungsmaßnahmen einfordert und sich nicht mit banalen Erklärungen und in Aussicht gestellten Abkommen über gegenseitigen Spionageverzicht abspeisen lässt. Die Bundesregierung zieht sich in ihr Schneckenhaus zurück und schiebt jede Verantwortung von sich auf unsere europäischen und internationalen Partner und deren Geheimdienste, die offensichtlich nur völlig unvollständig auch im eigenen Land Auskunft erteilt haben.
Die Bundesregierung kann und darf sich in Anbetracht der Tatsache, dass Grundrechte deutscher Bürgerinnen und Bürger missachtet werden und immer wieder neue Details über den Umfang der Überwachung ans Licht kommen, die die bislang gegebenen Auskünfte als unzureichend oder unzutreffend enthüllen, nicht weiter in ihrer Untätigkeit und Verharmlosung verharren.
Es ist Aufgabe der Bundeskanzlerin und ihrer Regierung zum Schutz der Grundrechte sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihre Bürgerinnen und Bürger vor solchen Übergriffen schützt. Dazu reicht kein Abkommen, das lediglich den Verzicht auf die gegenseitige Ausspähung der Regierungen beinhaltet und die Frage der Ausspähung der Bürger völlig unberührt lässt.
Die SPD-Bundestagsfraktion schließt sich deshalb voll und ganz den Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an. Diese decken sich weitgehend mit den Forderungen aus dem SPD-Antrag an die Bundesregierung (BT-Drs. 17/14677).
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den Vorschlag der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dass es zeitnah ein Spitzengespräch mit der Bundeskanzlerin, mit Vertretern der Länder und den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern geben muss. Die Bundesregierung muss die im Raum stehenden Vorwürfe endlich aufklären und anfangen, die Grundrechte auch vor Angriffen aus dem Ausland zu schützen.
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