Kritische Fragen an die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung / 26.04.13
Mit einer offiziellen Entschuldigung für das Versagen der deutschen Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung der NSU-Mordserie setzte die Bundesregierung bei der Vorstellung des Staatenberichts vor dem UN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review / UPR) einen besonderen Akzent. Schon im Vorfeld war klar geworden, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung bei Vertretern von Staaten und Nichtregierungsorganisationen ein gewichtiger Kritikpunkt sein würden. Das selbstkritische Eingeständnis und die Zusage des Menschenrechtsbeauftragten, die bisherige Politik zu überprüfen, war daher wohl kalkuliert.
Aber auch jenseits dieses Themas wurde deutlich, dass menschenrechtlich in Deutschland Handlungsbedarf besteht – so zum Beispiel bei der Aufklärung von Polizeigewalt, bei der Gleichstellung von Frauen und bei den Rechten von Migranten und Flüchtlingskindern. An die 100 Staatenvertreter stellten kritische Fragen.
Insgesamt zeichnete der deutsche Bericht ein geschöntes Bild von der Menschenrechtslage in Deutschland. Schon allein deshalb forderte er zum Widerspruch heraus. Empfehlungen des Menschenrechtsrates aus dem ersten UPR-Bericht 2009 wie zum Beispiel die Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt wurden mit fadenscheinigen Prüfversprechen ignoriert.
Die Bundesregierung wird auch aus diesem UPR Empfehlungen mit auf den Weg bekommen und sich in vier Jahren erneut den Fragen stellen müssen. Die SPD-Fraktion würde begrüßen, wenn die künftige Bundesregierung die menschenrechtliche Lage in Deutschland ehrlicher darstellen würde und viele der gestern genannten Kritikpunkte erledigt wären. Dies wäre auch ein gutes Signal an menschenrechtlich problematische Staaten.
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