Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung: Eine schnelle Lösung ist möglich / 1.03.13
Die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) ist am 16. September 2005 in Kraft getreten. Deutschland hat diese Übereinkunft zwar unterzeichnet, jedoch bisher aufgrund ausstehender Gesetzesänderungen zur Abgeordnetenbestechung noch nicht ratifiziert. 165 andere Länder haben dies längst getan; neben Deutschland zögern Japan, Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien.
Das deutsche Strafrecht (§108e StGB) in der jetzt noch geltenden Fassung verbietet nicht, dass Abgeordnete für ihr Abstimmungsverhalten Geschenke annehmen. Nur wer sich ganz dämlich anstellt, riskiert ein Strafverfahren.
SPD, Grüne, Linke, CDU und CSU haben jetzt parteiübergreifend einen Gesetzentwurf erarbeitet. Der vorliegende – bis auf die FDP – parteiübergreifend erarbeitete Regelungsvorschlag zeigt, dass es doch möglich ist, das Trauerspiel hinsichtlich einer fehlenden Regelung zur Abgeordnetenbestechung in Deutschland zu beenden.
Die bereits seit zehn Jahren fehlende gesetzliche Grundlage hat dem Ansehen Deutschlands geschadet, nicht zuletzt, weil man eigenen internationalen Verpflichtungen zuwiderhandelt. Das deutsche Parlament hat sich dank der bisherigen Verweigerungshaltung der schwarz-gelben Regierungskoalition schweren Schaden in der Öffentlichkeit zugefügt. Der Gesetzentwurf zeigt, dass eine Regelung nun doch möglich ist, die durch eine breite, parteiübergreifende Mehrheit getragen wird.
Er zeigt zudem, dass diese unfassbare Strafbarkeitslücke geschlossen werden kann und dies noch in dieser Legislaturperiode möglich ist. Die Parlamentarier, die den Gesetzentwurf erarbeitet haben, wollen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Volksvertretungen wieder stärken.
Jetzt ist politischer Wille notwendig, um den unhaltbaren Zustand einer fehlenden Regelung zur Abgeordnetenbestechung zu beenden. Schwarz-Gelb muss jetzt klar sagen, ob sie gewillt sind, den eingeschlagenen Weg mitzugehen. Die SPD stellt sich der Verantwortung und ist zu diesem Schritt bereit.
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