Korruptionsbekämpfung: Schwarz-Gelb kalt erwischt / 12.08.12
Die Aufforderung der deutschen Wirtschaft an die Politik, endlich die Anti-Korruptionskonvention umzusetzen und dazu einen Vorschlag zur Regelung der Abgeordnetenbestechung vorzulegen, hat Schwarz-Gelb kalt erwischt. Während die SPD-Bundestagsfraktion und die anderen Fraktionen bereits Gesetzentwürfe vorgelegt haben, zu denen am 17. Oktober 2012 eine öffentliche Anhörung stattfinden wird, stehen Union und FDP mit leeren Händen da.
Anstatt ihre Aufgabe als Gesetzgeber zu erfüllen und eine Regelung zur Abgeordnetenbestechung zu erarbeiten, reden sich Christdemokraten und Liberale damit heraus, dass die Materie kompliziert sei, die Ermittlungen von Staatsanwaltschaften für Abgeordneten rufschädigend wirkten und bei Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung künftig Einladungen von Lobbyisten ausgeschlagen werden müssten. So kann nur reden, wer sich mit der Materie noch nicht ernsthaft beschäftigt hat.
Gesetzliche Regelungen zur Korruptionsbekämpfung lassen sich fraglos nicht aus dem Ärmel schütteln. Machbar sind sie schon, das beweisen die vorhanden Entwürfe.
Den deutschen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sollte Schwarz-Gelb mehr trauen und zutrauen: ohne Verdacht werden Strafverfolgungsbehörden nicht tätig und die Ermittler sind an Recht und Gesetz gebunden.
Brötchen und Cola bei Veranstaltungen sind für Abgeordnete auch in Zukunft nicht verboten. Ein Tabu muss aber sein, dass sich Abgeordnete in einer bestimmten Weise im Auftrag oder nach Weisung des Auftraggebers verhalten. Dies steht in krassem Widerspruch zum freien Mandat: in Artikel 38, Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz ist festgeschrieben, dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen gerade nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Bestechung hat mit freiem Mandat absolut nichts zu tun.
Ach, die Telekom – Teil 12 Ach, die Telekom – jetzt schlägt’s 13