Asylbewerberleistungen: Regierung hat Lösung auf die lange Bank geschoben / 18.07.12
Bundesverfassungsgericht fordert mehr Geld für Asylbewerber
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18.7.2012 entschieden: die bisherigen Leistungen für Asylbewerber, die unter dem Sozialhilfeniveau liegen, verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das Urteil ist eine Blamage für die Bundesregierung: Spätestens seit 2010 hätte jedem in der Bundesrepublik klar sein müssen, dass willkürlich festgesetzte Leistungen, wie sie beim Asylbewerberleistungsgesetz der Fall sind, nicht dem Grundgesetz entsprechen.
Anstatt hier eine verfassungskonforme Neuregelung – wie von der SPD-Bundestagsfraktion mehrfach gefordert – auf den Weg zu bringen, hat die Regierung zwei Jahre verstreichen lassen. Die Vorgabe des Verfassungsgerichtes, nunmehr „unverzüglich“ eine Neuregelung vorzulegen, zeigt deutlich, dass die Geduld des Bundesverfassungsgerichts erschöpft ist.
Das höchste deutsche Gericht hat zudem deutlich gemacht, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur Deutschen, sondern gleichermaßen allen Ausländerinnen und Ausländern zustehe, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Dieses Grundrecht umfasst eben auch das soziokulturelle Existenzminimum zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Es ist daher zwangsläufig, dass das Bundesverfassungsgericht als Übergangsregelung vorgibt, dass die Höhe der Leistungen für Flüchtlinge sich nach den seit dem 1. Januar 2011 geltenden Regelbedarfen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. die Sozialhilfe zu orientieren haben. Dies gilt umso mehr, als die Leistungen seit dem Jahr 1993 nicht mehr angepasst worden sind.
Die eindeutige Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in einem „inhaltlich transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf (zu) bemessen“, entspricht der Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Ungeachtet des Aufenthaltsstatus der Eltern dürfen zudem Kinder vom Menschenrecht auf Bildung nicht ausgeschlossen werden: Auch Kinder, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen, müssen die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem dafür aussprechen, die zeitliche Befristung, für wie lange Personen unter das AsylbLG fallen sollen, neu zu regeln: Das AsylbLG soll nur noch für zwölf Monate – wie ursprünglich geregelt – Anwendung finden, und danach sollen die regulären Sicherungssysteme der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe greifen.