CDU-Pläne für Lohnuntergrenzen sind unzureichend / 27.01.12
Schwarz-Gelb lehnt allgemeinen und fairen Mindestlohn ab
Die SPD hat einen Entwurf für ein Mindestlohngesetz in den Bundestag eingebracht. Kernstück ist Paragraf 1:
Als unterste Grenze des Arbeitsentgelts wird der Mindestlohn festgesetzt. Er soll vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein ihre Existenz sicherndes Einkommen gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am soziokulturellen Leben ermöglichen.
Der Mindestlohn wird als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde festgesetzt. Seine Festsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Beschäftigungseffekte, des Existenzminimums und der gesamt-wirtschaftlichen Auswirkungen.“
CDU / CSU / FDP haben diesen Entwurf in der Bundestagsdebatte am 20.1.2012 abgelehnt. Die CDU spricht sich weiter gegen einen allgemeinen und fairen Mindestlohn aus. Schon der Begriff Mindestlohn ist falsch gewählt für die CDU-Pläne, die nur für wenige Arbeitnehmer spürbar höhere Löhne bringen werden.
Ein Mindestlohn sollte die Mindestbezahlung für Arbeit regeln, egal, wer diese Arbeit wo in Deutschland erledigt. Das ist einfach und für alle durchschaubar. 8,50 Euro pro Stunde sollte die rote Linie nach unten sein, unter die kein Arbeitgeber gehen darf. Die Union will stattdessen branchen- und regionalspezifische Untergrenzen. Dieser Flickenteppich sorgt nur für Verwirrung. Viele Arbeitnehmer werden auf die ihnen zustehenden Rechte verzichten, weil sie schlicht nicht wissen, welcher Mindestlohn für sie gilt. Es wird möglicherweise Jahre dauern, bis für alle Branchen und Regionen Mindestlöhne ausgehandelt sind.
Auch die Entscheidung der Union, bestehenden Tarifverträgen Vorrang zu geben vor neu ausgehandelten Lohnuntergrenzen ist eine Entscheidung gegen die Idee des Mindestlohns. Wenn ein Tarifvertrag einen Mindestlohn unterbieten kann, ist das eben kein Mindestlohn.
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