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Sexueller Missbrauch: die Täter dürfen nicht davonkommen / 9.07.11

Bundesregierung will an Verjährungsfristen festhalten

Es ist weder christlich noch liberal, Missbrauchsopfer im Regen stehen und Täter davonkommen zu lassen. Tatsächlich aber ist es die christlich-liberale Regierung, die Opfern sexuellen Missbrauchs die Möglichkeit verwehrt, dass Täter länger als bisher strafrechtlich verfolgt werden können. Denn im Regierungsentwurf fehlt eine Regelung zur Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung von Missbrauchstaten.

Der SPD-Entwurf von November 2010 sieht dagegen vor, die strafrechtliche Verjährungsfrist beim sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen auf 20 Jahre zu verlängern. Denn die bisherigen Verjährungsfristen machen es vielen schwer traumatisierten Opfern unmöglich, die Täter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Nach dem SPD-Entwurf dagegen werden sexuelle Missbrauchstaten einheitlich erst mit vollendetem achtunddreißigsten Lebensjahr des Opfers verjähren, bis dahin soll Strafverfolgung möglich sein.

Den SPD-Vorschlag für das Zivilrecht hat die Regierung immerhin schon übernommen. Die SPD hatte hier vorgeschlagen, die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche von drei auf dreißig Jahre zu verlängern. Opfer von sexuellem Missbrauch haben somit Gelegenheit, noch bis zur Vollendung ihres einundfünfzigsten Lebensjahres Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.

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