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Arbeitnehmerdatenschutz: sozialdemokratische Juristen gegen Rasterfahndung im Betrieb / 1.03.11

Verdachtsunabhängiger Datenabgleich greift schwer in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ein

AsJ NRW

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Arbeitnehmerdatenschutz haben die sozialdemokratischen Juristen (AsJ) im Münsterland eine klare Position:

Die AsJ Münsterland begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzesentwurfs, durch klare gesetzliche Regelungen die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen und einen gerechten Interessensausgleich zwischen der zu schützenden Privatsphäre der Beschäftigten und einem berechtigten Informationsinteresse der Unternehmen zu finden.

Erreicht werden soll dies im Wesentlichen durch eine Neufassung des bisherigen §32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Positiv zu bewerten ist dabei, dass personalisierte Daten vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses nur unmittelbar bei dem Beschäftigten erhoben werden dürfen.

Unvereinbar mit diesem Ansatz ist allerdings die grundsätzliche Verwertungsmöglichkeit für anderweitig erhaltene Daten. Schon die Erhebung der Daten ist im Vorfeld nicht kontrollierbar, durch die Öffnungsklausel für anderweitig erhaltene Daten wird auch der nachträgliche Nachweis der unberechtigten Datenverarbeitung erschwert.

Unverständlich ist auch, dass diese Daten nicht nach der Einstellung zu löschen sind. Sie sollten anschließend für den Arbeitgeber keine Relevanz mehr haben.

Untragbar ist nach Auffassung der AsJ Münsterland die gesetzlich verankerte Rasterfahndung zu Lasten der Beschäftigten in dem Gesetzesentwurf. Dieser verdachtsunabhängige Datenabgleich stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Arbeitnehmer dar. Der Arbeitgeber bekommt hier Befugnisse, die den Bürgern bislang aus der Terrorismusbekämpfung bekannt waren.

Auch die ausufernden Befugnisse zur Videoüberwachung sind der AsJ ebenso ein Dorn im Auge wie die stichprobenartige Kontrolle des auch privaten Telefon- und Emailverkehrs, über die der Betroffene erst im Nachhinein zu informieren ist.

Die AsJ Münsterland wird in der zweiten Jahreshälfte 2011 einen thematischen Schwerpunkt in dem Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes setzen.

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