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Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten dürfen nicht am Werkstor enden / 25.02.11

Beschäftigtendatenschutz: Ein Gesetzentwurf mit Nebenwirkungen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorgelegt. Den Arbeitgebern geht der Gesetzentwurf nicht weit genug, dem DGB geht er viel zu weit als „Entwurf zur Regelung der Erlaubnis des Arbeitgebers zur Nutzung von Beschäftigtendaten“.

Nach Einschätzung der SPD-Bundestagsfraktion werden mit diesem Entwurf unter dem Deckmantel des Datenschutzes bestehende Arbeitnehmerrechte abgebaut und die Überwachungsinteressen der Arbeitgeber und Unternehmen legalisiert. Die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten dürfen aber nicht am Werkstor enden.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll künftig die Rund-um-die-Uhr-Überwachung gesetzlich zulässig sein. Lediglich die intimsten Bereiche wie Toiletten und Schlafräume sind ausge-nommen. Ohne konkreten Verdacht soll der Massenscan und die Massenüberwachung von Arbeitnehmerdaten ermöglicht werden, um etwaige Straftaten oder sogar Pflichtverletzungen aufzudecken.

Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage soll nun auch während des Beschäftigungsverhältnisses und nicht nur bei der Anbahnung die Möglichkeit bestehen, Eignungstests, psychologische und medizinische Untersuchungen durch einseitige Veranlassung des Arbeitgebers durchzuführen. Bislang war dies nur aufgrund gesetzlich festgelegter arbeitsmedizinischer Vorschriften zulässig.

Mit dem was die Regierung jetzt an gesetzlichen Regelungen vorgelegt hat, wären die Datenschutzskandale bei Telekom und Bahn, die von Datenschützern moniert und mit hohen Bußgeldern belegt wurden, in Zukunft legal. Aber nicht nur das: Bereits bei der Gesetzeseinbringung haben Bundesinnenminister de Maizière und die FDP weitere Verschlechterungen zulasten der Beschäftigten angekündigt. So haben sie zur Debatte gestellt, ob nicht über das Gesetz hinaus künftig auch aufgrund Betriebsvereinbarungen oder durch Zustimmung des Arbeitnehmers vom Schutzniveau des Gesetzes nach unten abgewichen werden darf. Dies widerspricht jedoch dem von der Rechtsprechung entwickelten Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht. Damit würde der Arbeitnehmerschutz endgültig zur Farce.

Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, von ihrem Irrweg abzulassen, der den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten den Unternehmerinteressen unterordnet. Dies kann nur aufgrund eines eigenständigen Gesetzes geschehen, das dem Arbeitsrecht und nicht dem Datenschutzrecht zuzuordnen ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu einen entsprechenden Vorschlag eingebracht, der die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten an der richtigen Stelle – nämlich im Arbeitsrecht – regelt.

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