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Sozialdemokratische Rechtspolitik / 31.01.11

Bericht aus der Arbeit der SPD-Juristen

Dr. Heinz Kammeier

Dr. jur. Heinz Kammeier, SPD Hiltrup-Berg Fidel, Stellv. Vorsitzender AsJ Münsterland und Beisitzer im Vorstand des AsJ-Landesverbands NRW

Dr. jur. Heinz Kammeier, Mitglied der SPD Hiltrup-Berg Fidel, berichtet aus der Arbeit der SPD-Juristen im Münsterland und im Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen NRW:

Thema Verbraucherschutz: “Kürzere gesetzliche Mindestlaufzeit von Verträgen zum Schutz von Kunden”

Bestimmte Verträge mit einer regelmäßigen Lieferung von Waren oder über die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen wie z.B. über Telekommunikation und Internet-Zugang, Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements, Mitgliedschaften in Buchklubs und Fitnessstudios, über Unterricht, Betreuung, Schlankheitskurse u. ä. können nach der bisher geltenden gesetzlichen Regelung des § 309 Nr. 9 BGB vertragliche Mindestlaufzeiten von zwei Jahren mit stillschweigender Verlängerung um ein weiteres Jahr enthalten. Solche Verträge benachteiligen in erheblichem Ausmaß Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie genießen de facto keinen relevanten Rechtsschutz gegen mangelhafte Dienstleistungen und Knebelungen durch langjährige Vertragslaufzeiten. Sie sind im Streitfall Unternehmungen mit großen Rechtsabteilungen und deren Unterstützung durch große Anwaltskanzleien hoffnungslos unterlegen.

Von daher fordert die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) in NRW in einem Vorstandsbeschluss, dass Verträge dieser Art künftig unwirksam sein sollen, wenn sie

Die AsJ-NRW setzt sich beim SPD-Bundesvorstand, bei der SPD-Bundestagsfraktion und beim Bundes-Justizministerium dafür ein, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) entsprechend diesem Antrag in Richtung mehr Verbraucherschutz zu ändern.
Weitere Informationen bei: Roy Hardin, Landesvorsitzender der AsJ-NRW.

Thema Kriminalprävention: “Gefährliche Straftäter”

Die AsJ-Münsterland wird sich im ersten Halbjahr 2011 der Fortsetzung des Schwerpunktthemas “Rechtlicher und gesellschaftlich verantwortbarer Umgang mit gefährlichen Menschen” beschäftigen. Bereits im Herbst 2010 hatte sich die AsJ sowohl im Bezirk Münsterland als auch im Landesvorstand der AsJ-NRW intensiv mit dem Thema “Neuregelung der Sicherungsverwahrung” befasst.

Ausgelöst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009 ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, in ihrem System des Rechts der Sicherungsverwahrung ? also des Freiheitsentzugs von Straftätern, die auch nach der vollständigen Verbüßung ihrer Strafe für so gefährlich gehalten werden, dass niemand verantworten mag, sie tatsächlich in Freiheit zu entlassen ?, keine rückwirkenden freiheitsentziehenden Sanktionen vorzusehen und es insgesamt präziser zu fassen. Daraufhin hat der Bundestag auf Vorschlag der schwarz-gelben Bundesregierung einerseits beschlossen, die nachträglich (also erst nach Strafverbüßung) anzuordnende Sicherungsverwahrung weitgehend abzuschaffen. Andererseits hat er für die nach der Entscheidung des EGMR jetzt kurzfristig aus der Sicherungsverwahrung zu entlassenden Personen mit dem Therapieunterbringungsgesetz eine neue Unterbringungsart geschaffen, um diese Personen, soweit sie weiterhin gefährlich sind oder dafür gehalten werden, aufzunehmen. Das Gesundheitsministerium des Landes NRW hat bereits zur Aufnahme dieser Personen eine leerzuräumende Justizvollzugsanstalt in Oberhausen vorgesehen.

Obwohl die SPD-Fraktion im Bundestag diesem in juristischen Fachkreisen sehr umstrittenen Gesetz zugestimmt hat, haben sich die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) auf der Bundesebene und auf der Landesebene NRW sowie im Münsterland kritisch hierzu geäußert und abweichende bzw. weitergehende Reformschritte angemahnt und zum Teil bereits als Skizze aufgezeigt. Hieran soll weitergearbeitet werden.

Die AsJ-Bundesvorsitzenden Anke Pörksen aus Hamburg hat dazu ein Papier vorgelegt, Dr. jur. Heinz Kammeier, AsJ-Münsterland und AsJ-LV-NRW hat ein eigenes Statement Vorschläge in der Diskussion um die Neuordnung der Sicherungsverwahrung zur Diskussion gestellt.

Der zweite und jetzt im Vordergrund der Arbeit in Münster stehende Schwerpunkt gilt der im Juni zu erwartenden Inbetriebnahme der “Christophorus-Klinik” für psychisch kranke Rechtsbrecher auf dem Gelände des Alexianer-Krankenhauses in Münster-Amelsbüren.

In dieser Klinik werden dann 54 Personen aufgenommen und behandelt, die innerhalb der strafrechtlich untergebrachten Gruppe der psychisch kranken Rechtsbrecher zu den sog. “intelligenzgeminderten” zu zählen sind. Sie sind bisher überwiegend in der seit Jahren überbelegten forensischen Klinik in Eickelborn untergebracht und werden Anfang Juni in die neue Klinik nach Münster verlegt.

Was dies für die Menschen in der Region Münster bedeutet, welche Sorgen, Fragen und Verantwortung auf die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger zukommt, damit wird sich die AsJ-Münsterland unter der Überschrift *“Forensik in Münster: Mehr Gefahr oder mehr Sicherheit?”* beschäftigen.

Folgende Veranstaltungen sind inzwischen vorgesehen:

Nähere Informationen und Kontakt zur AsJ Münsterland: Felix Echelmeyer (Telefon: 0251/2844836).

Gleichstellung in der SPD Mehrgenerationenhäuser