P-Konto: Banken machen Geschäfte mit der Armut / 26.11.10
Abzocke bei pfändungsgeschützten Kontos (“P-Konto”)
Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte das Recht auf ein Girokonto mit Basisfunktionen haben. Dafür muss die Bundesregierung endlich per Gesetz sorgen. Trotz der seit 1995 immer wieder vorgetragenen Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft ist ein Girokonto auf Guthabenbasis bisher nicht sichergestellt.
Das Ergebnis einer heute veröffentlichten Untersuchung von Ökotest besagt, dass Kosten für das sogenannte P-Konto erhöht und gleichzeitig das Leistungsangebot eingeschränkt werden. “Preisaufschläge von 10 bis 20 Euro sind keine Seltenheit”, schreibt Ökotest. Die Untersuchung zeigt zudem, dass die Erhöhung der Kosten auch in den Gebühren für einzelne Buchungen versteckt wird.
Seit dem 1. Juli 2010 sind Banken verpflichtet, das Konto ihrer Kunden auf Wunsch in ein pfändungsgeschütztes Konto (P-Konto) umzuwandeln. Mittels eines P-Kontos können Schuldner auch bei Kontopfändung über das garantierte Existenzminimum von 985,15 Euro verfügen. Eigentlich darf die Umwandlung von einem Giro- in ein P-Konto nichts kosten. Das P-Konto sollte gerade nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, denn der Zugang zum geschützten Existenzminimum darf nicht von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden. Dieser Missbrauch des P-Kontos durch die Banken ist erneut ein deutlicher Hinweis darauf, dass nur ein gesetzlich garantiertes Recht auf ein Girokonto für Jedermann Geschäfte mit der Armut per Bankkonto beenden kann.
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