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Gaswirtschaft will Fracking ohne Umweltverträglichkeitsprüfung / 22.11.11

Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat bei der Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags am 21.11.2011 seine Position zur Förderung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten vorgestellt. Daran haben die Unternehmen der Erdgas- und Wasserwirtschaft mitgewirkt. “Der BDEW spricht sich grundsätzlich für die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten aus, wenn dies sicher und umweltverträglich erfolgt. Wir fordern eine differenzierte Betrachtung der konkreten Maßnahmen je nach Untergrund und der wasserwirtschaftlichen Bedeutung der betroffenen Gebiete”, betonte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Bei der Förderung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten müssten laut dem BDEW-Positionspapier zwei Punkte besonders berücksichtigt werden. “Erstens darf die Sicherheit der Ressource Trinkwasser nicht gefährdet werden. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel in Deutschland. Der hohe Standard bei der Sicherheit bei der Trinkwasserversorgung ist aus diesem Grund für die Gesundheit der Bevölkerung von immenser Bedeutung”, so der Branchenverband. Diese Sicherheit werde durch die im BDEW vertretenen Unternehmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheits- und Umweltbehörden gewährleistet.

“Zweitens muss die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten möglich sein, sofern Umwelt- und Sicherheitsfragen dem nicht entgegenstehen”, heißt es in dem Positionspapier. Erdgas sei ein heute verfügbarer hocheffizienter Energieträger, welcher für die Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland gebraucht werde. Ohne den Einsatz von Erdgas ließen sich die ehrgeizigen Ziele bei der CO2-Einsparung und dem Energiekonzept nicht erreichen. Der BDEW hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.

Bei näherem Hinsehen ist dies Papier allerdings mit spitzen Fingern anzufassen:

Aus dem Papier wird recht deutlich, dass die Energiekonzerne zu den Autoren gehören. Trinkwasserschutz wird plakativ in den Vordergrund gestellt; auch wird für die Genehmigung von Explorationsbohrungen das Einvernehmen der Wasserbehörden gefordert, das heißt die Wasserbehörden sollen faktisch ein Vetorecht bei Probebohrungen erhalten.

Dabei bleiben aber zwei Fragen offen:

Sollen diese Einschränkungen nur für Probebohrungen gelten und nicht für die Vielzahl anschließender Förder-Bohrungen?

Und zweitens: das Papier fordert eine Änderung des Bergrechts – aber bei der Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben sein soll, schlagen die Verfasser Haken. Der BDEW möchte erreichen, dass die Bergbehörden im Genehmigungsverfahren gemäß §3c UVPG im Einzelfall entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird: das würde bedeuten, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zwingend vorgeschrieben würde. Die Bergbehörde würde im Einzelfall darüber entscheiden – und die Bergbehörden haben bislang eine erstaunliche Nähe zu den Energiekonzernen gezeigt, haben sowohl in Niedersachsen als auch in NRW den Einsatz von Fracking ohne Bedenken genehmigt.

Der Einsatz der Fracking-Technologie gehört in die Anlage 1 zum UVPG, das heißt in die Liste der Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung in jedem Fall zwingend vorgeschrieben ist!

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