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Schlecker: Missbrauch von Leiharbeit muss entgegengetreten werden / 12.01.10

Firma Schlecker in der Kritik

Zur Geschäftspolitik der Firma Schlecker, die derzeit zahlreiche ihrer AS-Filialen schließt und neue XL-Märkte eröffnet, erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Die Geschäftspolitik der Firma Schlecker ist unzumutbar und menschenverachtend. Leidtragende sind die Arbeitnehmer. Denn die Beschäftigten der neuen Märkte sind Leiharbeitskräfte, die von der konzerneigenen Leiharbeitsfirma Meniar vermittelt werden. Es handelt sich dabei zum größten Teil um ehemalige Angestellte, die nun als Leiharbeitnehmer unter deutlich schlechteren Konditionen genau den gleichen Job ausüben wie vor der Schließung der alten Schlecker-Filialen. Laut Informationen von Ver.di beträgt der Stundenlohn der von Meniar überlassenen Arbeitnehmer zwischen 6,50 und 7,00 Euro pro Stunde. Es werden weder Urlaubsgeld noch Weihnachtsgeld gezahlt. Zudem gibt es weniger Urlaubstage.

Die SPD forderte bereits in der vergangenen Legislaturperiode Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wir wollen ehrliche Unternehmer vor unfairer Billigkonkurrenz schützen. Der Wettbewerb soll über bessere Produkte und Dienstleistungen, besseres und effizienteres Management und klügere Ideen stattfinden, nicht aber über die Höhe der Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die CDU/CSU sah bei der Leiharbeit in der vergangenen Legislaturperiode noch keinen Handlungsbedarf. Aufgrund des öffentlichen Drucks scheint die schwarz-gelbe Regierung nun zur Vernunft zu kommen und stellt Gesetzänderungen in Aussicht. Es bleibt abzuwarten, ob den Worten auch Taten folgen.

Die SPD will Leiharbeitsverhältnisse rechtlich besser absichern. Neben einer Lohnuntergrenze gehört dazu auch das Prinzip “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit”. Die konzerninterne Verleihung soll begrenzt werden. Weiterhin wollen wir die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in den Entleihbetrieben stärken, insbesondere bezüglich der Kontrolle einer ordnungsgemäßen Eingruppierung der Leiharbeitnehmer und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit im Betrieb.

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