BKA-Gesetz: Eingriff in Bürgerrechte abgeschwächt / 3.12.08
Große Koalition und Länder haben sich geeinigt: Das Bundeskriminalamt wird zu Beginn des Jahres 2009 weitere Kompetenzen erhalten. Begründung: Schutz der Bevölkerung vor Attacken des international organisierten Terrorismus.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt tiefe Eingriffe in fundamentale Bürgerrechte und hatte parteiübergreifend eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Koalitionsfraktionen, Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Dr. Schäuble mussten daher zurückrudern und haben sich jetzt mit den Vertretern der Länder auf Änderungen verständigt, die eine Einigung im Vermittlungsausschuss ermöglichen werden.
Die drei verabredeten Veränderungen betreffen im Wesentlichen das Instrument der Online-Durchsuchung, mit dem im Computer gespeicherte Daten über die Kommunikation erfasst werden können. Die zunächst im Gesetzentwurf vorgesehene „Verwaltungs-Lösung“ wird durch eine deutliche Verstärkung der richterlichen Kontrolle verbessert. Dies betrifft sowohl die Ebene der Anordnung der Maßnahme wie auch die Ebene der Auswertung des erhobenen Materials.
Entsprechend der gestrigen Einigung soll
- die Eilfallkompetenz des BKA-Präsidenten für die Anordnung der Online-Durchsuchung entfallen (keine Online-Durchsuchung ohne Richter) und
- die Löschung von erhobenen Daten, die den Kernbereich der privaten Lebensführung betreffen, unter die Sachleitung des die Maßnahme anordnenden Gerichts gestellt werden.
- Zusätzlich wird klargestellt, dass die Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes zur Verhütung bestimmter schwerer Straftaten nur bei länderübergreifenden Gefahren, unklarer Landeszuständigkeit oder auf Bitten eines Landes gegeben ist.
Fazit: Vorher genau hinschauen, wenn die CDU Bürgerrechte einschränken will, und nicht Alles mitmachen!
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