Rechte der Menschen mit Behinderung / 3.12.08
Die Umsetzung der UN-Konvention ist ein sozialdemokratisches Ziel
Am Donnerstag (4.12.2008) wird die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Damit fällt in dieser Woche – in direkter Nähe zum Welttag der Menschen mit Behinderung – der Startschuss für die nächsten Schritte in der Teilhabepolitik.
Mit den Ansätzen von Inklusion („gleichwertige Teilhabe an der Gesellschaft“) und Gleichberechtigung in der UN-Konvention wird weitergeführt und fortentwickelt, was die SPD mit dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) begonnen hat.
Mit dem Abschluss dieses Ratifizierungsverfahrens muss nun im kommenden Jahr die Umsetzung angegangen werden, fordert die Behindertenbeauftragte der SPDBundestagsfraktion Silvia Schmidt.
Das Wunsch- und Wahlrecht und das “Persönliche Budget” – mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen – sind die richtigen Ansätze, um die Konvention für Menschen mit Behinderung in Deutschland wirksam werden zu lassen. Zu ihrer Verwirklichung muss der Gesetzgeber handeln: So zum Beispiel hinsichtlich der Kostenvorbehalte beim Persönlichen Budget und in der Eingliederungshilfe, die es den Menschen erschweren, ihren Wohnort frei wählen zu können.
Mittelfristig muss die Trennung nach „ambulant“ und „stationär“ beseitigt werden. Die Menschen brauchen Leistungen, die auf ihre Person ausgerichtet sind und sich nicht danach richten, ob jemand zuhause oder im Wohnheim lebt. Sonst besteht die Gefahr, dass die Interessen der Einrichtungen und Behörden das Übergewicht bekommen.
Ziel der SPD ist es, den Menschen ihr uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht für die Teilhabeleistungen zu garantieren. Wir werden dieses ab dem kommenden Jahr mit den Ländern im Rahmen der Gespräche zur Vorbereitung der Reform der Eingliederungshilfe beraten.
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