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Flexi II auf den Weg gebracht / 17.11.08

Zeitsouveränität für Beschäftigte und Insolvenzschutz von Langzeitkonten verbessert

Langzeitkonto, Zeitwertkonto – wer heute von seinem Konto redet, hat oft den ängstlichen Blick: kann meine Bank noch zahlen? Diese beiden Konten haben im Gegensatz dazu eine sehr beruhigende Wirkung. Heute vorarbeiten, morgen eher in Rente gehen, kann zum Beispiel ihre Aussage sein. Ziel eines jeden Zeitwertkontos ist die Freistellung von der Arbeit. Das Arbeitsverhältnis besteht fort, die Bezüge werden weiter gezahlt. Dabei sind unterschiedliche Zielrichtungen denkbar, beispielsweise Fortbildung, Verlängerung von Elternzeiten oder Vorverlegung des Ruhestandes (siehe ). Nicht wenige Arbeitnehmer und Betriebe nutzen schon diese neue Flexibilität.

Mit Flexi II (im Langtext: „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze”) hat die SPD jetzt eins ihrer Vorhaben verwirklicht, die sie im Koalitionsvertrag der „Großen Koalition“ verankert hatte. Voraussichtlich zum 1. Januar 2009 können Verbesserungen in Kraft treten, die das Zeitwertkonto für Arbeitnehmer noch interessanter machen.

Ziel von Flexi II ist die Sicherung von Langzeitkonten in Wertguthaben. Die SPD hat die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung und beim Schutz von Langzeitkonten durchgesetzt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen souverän mit ihrer Zeit umgehen können. Das gilt auch für ihre Lebensarbeitszeit. Ein wichtiges Instrument dafür sind die Langzeitkonten. Auf ihnen kann geleistete Arbeitszeit längerfristig angespart werden, indem sie in Euro und Cent umgerechnet und als Guthaben auf das Konto “eingezahlt” wird.

Aus diesem Guthaben können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann befristete Auszeiten vom Beruf finanzieren, etwa für Kinderbetreuung, Pflege, Weiterbildung oder einfach ein Sabbatical. Der Charme der Langzeitkonten liegt darin, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erst dann anfallen, wenn aus dem Langzeitkonto ausgezahlt wird.

Bisher trugen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Insolvenz des Arbeitgebers das Risiko, die in der Vergangenheit geleistete Mehrarbeit vollständig zu verlieren. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel gab es keine gesetzliche Möglichkeit, das erworbene Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Dies haben wir mit Flexi II praktikabler und sicherer gemacht.

Durch einen klareren Wortlaut, eine nachhaltige Verbesserung des Insolvenzschutzes von Wertguthaben und durch ein besonderes Kündigungsrecht ist die gesetzliche Regelung transparenter und sicherer geworden. Ein Schadenersatzanspruch für die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer bei fehlendem Insolvenzschutz sowie die Kontrolle durch die Deutsche Rentenversicherung Bund bei der Betriebsprüfung sind wichtige neue Elemente im Gesetz.

Im Vordergrund stehen dabei die Sicherheit des Wertguthabens und die Möglichkeit, bei einem Wechsel des Arbeitgebers Guthaben mitzunehmen. Der SPD war es wichtig, Risiken bei der Kapitalanlage von Wertguthaben zu vermindern. Wir haben das Börsenrisiko zugunsten der Sicherheit und Werterhaltung des angelegten Wertguthabens eingeschränkt.

Auch kleinere Guthaben können jetzt von den Regelungen profitieren. Der Schwellenwert für den Insolvenzschutz wird auf eine monatliche Bezugsgröße gesenkt (2.485 Euro im Jahr 2008 / alte Bundesländer). Auf einen Ausgleichszeitraum als Kriterium für das Eingreifen des Insolvenzschutzes wird ganz verzichtet, die Wertgrenze für die Übertragung der Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund wird auf das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße abgesenkt. Auch die Regelungen für die Nutzung von Zeitwertkonten bei Kurzarbeit werden verbessert.

Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet und kann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Doppelschlag ins Kontor Standort NRW – Gemeinsam neue Chancen schaffen