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„Unterstützte Beschäftigung“ für Behinderte / 13.11.08

Im Job für den Job fit werden: Das ist das Motto bei “Unterstützter Beschäftigung” von Menschen mit Behinderungen. Mit der abschließenden Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung Unterstützer Beschäftigung am 13.11.2008 ist der Weg geebnet für eine bessere Integration von behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt. Mit diesem Instrument wurden in der Vergangenheit regional bereits gute Erfahrungen gemach, jetzt kann es flächendeckend eingesetzt werden.

Unterstützte Beschäftigung ist ein ambulantes – vor Ort, in den Betrieben wirksames – Angebot für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ziel ist die langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Unternehmen – also auf dem allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt. Unterstützte Beschäftigung ist damit Teil und Ausdruck einer modernen Politik für Menschen mit Behinderung: Integration in die Mitte der Gesellschaft und der Arbeitswelt; als Gleiche unter Gleichen; immer mit Blick auf die besonderen Erfordernisse, Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit Handicap.

Mit dieser neuen Hilfe setzt die SPD eine gute Tradition fort: die SPD war es, die Anfang der 70er Jahre das Schwerbehindertengesetz verabschiedete. Damit war wegweisend die Grundlage gelegt für die Gleichberechtigung Behinderter – heraus aus Isolierung und Diskriminierung. In der aktuellen Wirtschaftsrezession ist zu hoffen, dass das neue Gesetz Behinderte vor neuer Ausgrenzung schützt.

21.11.2008: "Die spinnen, die Römer!" - Berlusconi, die italienische Politik und Europa Doppelschlag ins Kontor