Mit fremden Federn: Endstation Karlsruhe / 12.03.08
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen, zwei Landesgesetze zum Erfassen von Auto-Nummernschildern durch die Polizei sind nichtig. So weit so gut? Wohl kaum, denn die Entscheidung reiht sich ein in eine Kette von Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht die Bürger vor staatlicher Daten-Sammelwut schützen muss.
Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu am 12.3.2008:
Es ist wie ein ungleicher Wettlauf: Das Bundesverfassungsgericht rennt der Politik hinterher und ruft: Nein! So nicht! Bitte anders! Aber die Politik, genauer gesagt der Gesetzgeber in Bund und in den Ländern, reagiert nicht oder kaum. Er lässt sich auf ein paar nachträgliche Änderungen ein, ändert aber an der vom höchsten Gericht monierten grundsätzlichen Linie nichts. Diese Sicherheitspolitik hat die Tendenz, die Freiheitsrechte immer stärker einzuschränken, sie verlagert die Überwachung. Früher war sie nur bei verdächtigen Personen statthaft, heute geraten immer mehr auch unbescholtene Bürger ins Visier. Die Warnungen des Bundesverfassungsgerichts haben bisher jedoch keine Umkehr der Politik bewirken können.9.3.2008: Die Paten feiern Sozial, gerecht und nachhaltig: Politikwechsel für Münster