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Neue Zeiten für Mieter: Mietpreisbremse und Bestellerprinzip / 5.03.15

Viele Mieterinnen und Mieter warten seit Langem auf dieses Gesetz: Am 5.3.2015 hat der Deutsche Bundestag die Mietpreisbremse beschlossen. Ebenfalls eingeführt wird das Bestellerprinzip im Maklerrecht für die Vermittlung von Mietwohnungen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat eines ihrer zentralen Vorhaben umgesetzt. Nach harten Verhandlungen passierte der Gesetzentwurf zum Mietrecht heute den Deutschen Bundestag. Dort, wo die Mieten aus dem Ruder laufen, dürfen Vermieterinnen und Vermieter bei Neuvermietungen künftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die Länder legen fest, in welchen Gebieten diese Mietpreisbremse gilt.

In Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten brechen damit für Mieterinnen und Mieter neue Zeiten an. Exorbitante Mietsteigerungen und die Verdrängung aus zentralen Wohnlagen werden damit gestoppt.

Die zweite Verbesserung für Mieter ist das Bestellerprinzip. Es gilt uneingeschränkt für alle Vermittlungen von Mietwohnungen: Wer einen Makler bestellt, muss ihn künftig auch bezahlen.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, sie wird für den 27. März 2015 erwartet. Die Mietpreisbremse kann voraussichtlich im April, das Bestellerprinzip zum 1. Juni 2015 in Kraft treten.

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