Rettet die Clemenskirche! / 6.12.14
Kirchengebäude gehören in Kirchenhand
Die Kirche gehört der Kirche – ist doch selbstverständlich, wird jeder sagen. Die Moschee gehört der islamischen Gemeinde, die Synagoge der jüdischen und die christliche Kirche der jeweiligen Kirchengemeinde. Seit einigen Jahren gibt es auch eine sehr selbstverständliche Diskussion über den Verkauf oder die Umnutzung von Kirchengebäuden, Münster kennt mehrere Fälle in neuster Zeit. Grundlage ist die im Grundgesetz verankerte Trennung von Kirche und Staat: die öffentliche Hand kümmert sich um den für öffentliche Zwecke erforderlichen Gebäudebestand, die Kirchen und Religionsgemeinschaften verwalten und unterhalten die für ihre sakralen Zwecke erforderlichen Gebäude.
Durchbrochen ist diese Regel bei Dominikaner- und Clemenskirche in Münsters Innenstadt. Hier ist bislang die Stadt Eigentümer und trägt als Eigentümer die mit der Unterhaltung verbundenen Lasten. Wenn nun der Haupt- und Finanzausschuss des Rates beschlossen hat, die Clemenskirche dem Bistum zur Übernahme anzubieten, ist das eigentlich nur folgerichtig. Jedes Jahr werden erneut alle laufenden Ausgaben der Stadt auf den Prüfstand gestellt, immer mit derselben Frage: ist diese Ausgabe gesetzlich vorgeschrieben oder so unabweisbar, dass dafür Gewerbesteuer und Grundsteuer von den Bürgern erhoben werden müssen? In Hiltrup reizen die ungedeckten Kosten der Stadthalle die Finanzpolitiker; in der Innenstadt stoßen sie nun auf die Frage, warum die Stadt für Kirchengebäude aufkommen soll.
Diskussionswürdig ist dies sicherlich, und die nächsten Wochen sollten in aller Ruhe für diese Diskussion genutzt werden. Ein Grund zur Hysterie ist es aber nicht. Gerade die CDU ist hier gefordert, hat sie sich doch noch im Kommunalwahlkampf als Retterin der Stadtfinanzen aufgeführt (ohne Rücksicht darauf, dass der städtische Schuldenberg in der Zeit ihrer Ratsmehrheit aufgehäuft worden ist). Auch die CDU muss sachliche Argumente für die anstehende Diskussion liefern: warum soll die Stadt zahlen? Das aktuelle Geschrei nach dem Muster “Ausverkauf der Kirchen droht”, die aktuellen flammenden Appelle von allerlei CDU-Vertretern wollen bislang nur über den Mangel an inhaltlicher Begründung hinwegtäuschen. Der vielfach zitierte Denkmalschutz ist gleich von der Liste der Anti-Argumente zu streichen: er gilt für alle Eigentümer gleichmäßig – auch für das Bistum, auch für Private (die auch in Westfalen eine Vielzahl von Baudenkmälern besitzen).
Also noch einmal: man muss darüber reden. Machen Sie mit!
Bürger*innen-Dialog: Dominikanerkirche "Ganz ohne Prinzbrücke" Glaubwürdig oder nicht?