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Mindestlohn braucht klare Regeln / 17.06.14

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht Änderungsbedarf beim Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, das den gesetzlichen Mindestlohn enthält. Die SPD will Schluss machen mit dem Missbrauch von Praktika und bei der Generalunternehmerhaftung auf das bewährte und unbürokratische Verfahren wie im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zurückgreifen. Zudem bedarf es einer klaren Definition, wie weit der Mindestlohn bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen abweichen kann, indem diese Abweichungen definiert werden. Es muss ferner sichergestellt sein, dass die Regelungen für Langzeitarbeitslose nicht missbraucht werden können, indem es zu hire and fire kommt.

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro ist ein Meilenstein für die Wertschätzung von Arbeit. Ein gleicher Mindestlohn in Ost und West ohne Branchenausnahmen wird einen Durchbruch darstellen. Die Stärkung der Tarifautonomie wird zu mehr Tarifverträgen führen und damit unsere soziale Marktwirtschaft stärken. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens, das das Mindestlohngesetz noch durchlaufen muss, sieht die SPD-Bundestagsfraktion aber noch Diskussionsbedarf.

Nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion müssen insbesondere die folgenden Regelungen in den Gesetzentwurf eingefügt werden:

Der Mindestlohn muss eine wirksame Haltelinie gegen Dumpinglöhne markieren. Es geht um die Stärkung unserer sozialen Marktwirtschaft.

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