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Marquardt: Opfern muss im Strafvollzug künftig ein stärkeres Gewicht zukommen / 9.04.14

Das in Nordrhein-Westfalen geltende Strafvollzugsgesetz ist 38 Jahre alt und soll deshalb grundlegend überarbeitet werden. Heute wurde dazu der Entwurf der Landesregierung in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Marquardt, Mitglied im Rechtsausschuss und der Vollzugskommission des Landtags und sowie Mitglied des Beirats der JVA Münster, begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf: „Wir wollen die Überarbeitung des Strafvollzugs dazu nutzen, die Rechte der Opfer von Straftaten deutlich zu stärken. Künftig sollen diese über Freigänge oder Entlassungen der Täter informiert werden“, weiß Marquardt zu berichten.

Darüber hinaus soll durch die Reform auch der Haftalltag der Häftlinge deutlich verändert werden. „Mit individuell zugeschnittenen Vollzugsplänen wollen wir die Häftlinge in die Lage versetzen, nach der Verbüßung ihrer Strafe ein normales Leben führen zu können. Einerseits sollen mehr Straftäter als bisher eine Sozialtherapie machen können. Andererseits sind aber auch verschärfte Strafmaßnahmen für diejenigen vorgesehen, die sich nicht an die Regeln halten. Der Schwerpunkt liegt auf der Resozialisierung der Häftlinge“, so Marquardt.

Eine umfangreiche Anhörung soll noch vor der Sommerpause im Rechtsausschuss des Landtags stattfinden.

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