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SPD-Politiker werten Einigung des Justiz- und Innenministers als positive Entwicklung / 31.03.14

Nach 2017 alle Hürden für die doppelte Staatsbürgerschaft beseitigen

“Dieser Kompromiss erspart es mehr jungen Menschen, sich gegen die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern zu entscheiden als es CDU/CSU eigentlich vorgeschlagen hatten. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um mehr durchzusetzen brauchen wir bei der Bundestagswahl 2017 ein besseres Wahlergebnis und einen anderen Koalitionspartner.”

Der Münsteraner SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer und der Europakandidat der SPD im Münsterland Andrea Arcais zeigen sich verhalten erfreut über die Nachricht, dass sich SPD-Justizminister Heiko Maas und CDU-Innenminister De Maiziere auf einen Vorschlag für ein Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft geeinigt haben.

“Es ist bekannt, dass die SPD dafür eintritt, dass allen in Deutschland geborenen Kindern und auch ihren Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht wird. Da wir aber mit einer Partei regieren müssen, die dies eigentlich sogar grundsätzlich ablehnt, ist der nun bekanntgewordene Vorschlag wichtig und positiv für die allermeisten, zumeist türkischstämmigen jungen Menschen in Deutschland”, so Arcais.

Der SPD-Europapolitiker ist selbst Doppelstaatler. Er wurde 1960 in Italien geboren, lebt seit 1964 in Deutschland, zog 1979 nach Münster und besitzt neben der italienischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Nach dem Kompromiss, der noch in diesem Jahr Gesetz werden soll, haben Kinder von Eltern aus einem Nicht-EU-Land, die in Deutschland geboren wurden, unter den folgenden Bedingungen das Recht, sowohl die Staatsbürgerschaft der Eltern als auch die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten: Sie leben mindestens acht Jahre ununterbrochen in Deutschland oder sie haben nachweislich mindestens sechs Jahre eine deutsche Schule besucht oder können einen deutschen Schulabschluss vorlegen. Damit entfällt die bislang geltende sogenannte “Optionspflicht”, nach der sich diese Menschen bislang bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen und der Ursprungsstaatsbürgerschaft der Eltern entscheiden müssen. Nach dem nun vorgelegten Entwurf müssen die Betroffenen auch nicht mehr bis zu ihrem 21. Lebensjahr warten, sondern können von sich aus die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen, sobald die notwendigen Kriterien erfüllt sind.

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