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Deutschland profitiert von der Freizügigkeit / 26.03.14

Die Freizügigkeit von Bürgerinnen und Bürgern der EU ist eine der tragenden Grundfreiheiten und ein unverzichtbarer Teil der europäischen Integration. Die Bundesregierung schlägt sinnvolle Maßnahmen vor, die Missbrauch bekämpfen und Integration fördern.

Das Kabinett hat heute dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zugestimmt, der sich mit der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten befasst. Fakt ist, dass Deutschland von der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte in großem Maße profitiert. Freizügigkeit ist ein kultureller Gewinn und ein ökonomischer Vorteil. Daher sind auch alle Zuwanderer und Zuwanderinnen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, bei uns herzlich willkommen.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung bestreiten die meisten Zugewanderten ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit und tragen damit zum Wohlstand in unserem Land bei. Die nun von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhinderung von Fällen betrügerischer und missbräuchlicher Inanspruchnahme der Freizügigkeit sind sinnvoll und notwendig und stehen im Einklang mit dem EU-Recht. Die im Zwischenbericht vorgeschlagenen befristeten Wiedereinreisesperren, die Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche und die Bekämpfung von Schwarzarbeit können dazu beitragen, Fälle von betrügerischer oder missbräuchlicher Inanspruchnahme der Freizügigkeit zu unterbinden.

Zudem sollte das Augenmerk auf die bessere Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung gelegt werden. Der bessere Schutz und die bessere Beratung der Opfer sowie eine wirksame Bestrafung der Täterinnen und Täter müssen ebenfalls beachtet werden. Dafür sollte nicht zuletzt Paragraph 233 des Strafgesetzbuchs geändert werden.

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