Schwarz-rote Koalitionsverhandlungen: Ein Plus für die Menschenrechte / 19.11.13
Christoph Strässer, menschenrechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kommentiert die schwarz-roten Koalitionsverhandlungen:
Aus menschenrechtspolitischer Sicht sind die Koalitionsverhandlungen für die internationale Politik ein Erfolg. Unter der Leitung von Frank-Walter Steinmeier konnte die Verhandlungsdelegation der SPD viele ihrer Anliegen festschreiben. Ziel des Regierungshandelns ist eine menschenrechtlich konsequente und kohärente Politik.
„Aus sozialdemokratischer Sicht besonders wichtig war das Thema „Wirtschaft und Menschenrechte“. So wird sich eine schwarz-rote Bundesregierung künftig dafür einsetzen, dass transnationale Unternehmen soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards einhalten. Den Rahmen hierfür stecken die ILO-Erklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, die OECD-Leitsätze sowie die UN-Leitprinzipien über Wirtschaft und Menschenrechte ab.
Bei künftigen Rüstungsexportentscheidungen wird die Lage der Menschenrechte im Zielland ausschlaggebend sein. Menschenrechtsverletzende Staaten dürfen nicht mit Waffen beliefert werden. Die im Koalitionsvertrag ebenfalls verankerte Umsetzung des UN-Kleinwaffenaktionsprogramms und des internationalen Waffenhandelsvertrags (ATT) bekräftigen dieses Credo.
Die mögliche Große Koalition wird sich auch für die klassischen politischen und bürgerlichen Menschenrechte einsetzen wie Meinungs- und Pressefreiheit und Religionsfreiheit. Sie wird sich für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe und das Verbot von Folter engagieren und die Arbeit der Nationalen Anti-Folter-Stelle unterstützen.
Unseren Schutz brauchen besonders gefährdete Gruppen wie Frauen, Kinder und Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Der Nationale Aktionsplan zur UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ soll in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft umgesetzt werden.
Eine gute Botschaft gibt es auch für das Deutsche Institut für Menschenrechte: Es soll eine stabile Grundlage auf der Basis der „Pariser Prinzipien“ erhalten. Damit ist seine Unabhängigkeit als nationale Menschenrechtsinstitution gesichert.“
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