Atom RSS

Rehabilitierung von homosexuellen Verfolgten: Schwarz-Gelb sollte sich schämen / 20.09.13

Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit einen Entschließungsantrag zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten verabschiedet. Seitdem ist nichts passiert. In der Antwort auf eine schriftliche Frage, welche Konsequenzen die Bundesregierung anlässlich des Bundesratsbeschlusses gezogen hat und ziehen werde, antwortete sie: „Von eigenen gesetzlichen Maßnahmen sieht die Bundesregierung ab.“

In der Antwort verweist die schwarz-gelbe Bundesregierung nur auf die Einrichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die in diesem Bereich arbeitet. Damit versteckt sie sich hinter der Arbeit der Magnus-Hirschfeld Stiftung, die im Jahr 2000 vom Bundestag einstimmig gefordert wurde.

Die schwarz-gelben Regierungsfraktionen und die Regierung unter Kanzlerin Merkel haben sich bis heute zu diesem Thema in die Büsche geschlagen. Der Paragraph 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die Verurteilung von homosexuellen Männern nach 1945 war eine Schuld, die wir rückwirkend als menschenrechtswidrig bezeichnen müssen. Nach der Entschuldigung des Deutschen Bundestages bei den nach Paragraph 175 StGB Verfolgten sollten angesichts des Alters der Betroffenen dringend Rehabilitierungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung in die Wege geleitet werden. Das ständige Aufschieben, Verschweigen und Abwarten der Merkel-Regierung ist beschämend.

Weltkindertag – Rechte von Kindern und Jugendlichen weiter stärken Deutsche Wahl in Frankreich