Bestechung von Abgeordneten weiterhin straffrei / 27.06.13
Heute (27.6.2013) stand der Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung zur namentlichen Abstimmung. Monatelang hat die Koalition die Abstimmung über den Gesetzentwurf durch stetige Vertagung im Rechtsausschuss verhindert. Nur durch einen Geschäftsordnungstrick hat die SPD-Fraktion heute die längst fällige namentliche Abstimmung im Plenum erreichen können. Und diese fiel leider aus wie erwartet: Die Koalition hat den Entwurf mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Abgeordnetenbestechung bleibt in Deutschland auch weiterhin weitgehend straflos. Bei so viel Widerstand drängt sich die Frage auf, ob eine solche Strafnorm für den ein oder anderen Vertreter der Koalition bedenklich wäre.
Die Folge der heutigen Entscheidung: Das von der Bundesrepublik im Jahre 2003 unterzeichnete UN-Antikorruptionsübereinkommen kann, anders als in 165 anderen Vertragsstaaten, von Deutschland weiterhin nicht ratifiziert werden. Wir befinden uns damit in einer Reihe mit Staaten wie Nordkorea, Syrien und Saudi-Arabien. Das ist ein Skandal und schadet dem Ansehen Deutschlands in der Welt.
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