Bundeskabinett stärkt die Betriebsrenten. / 10.08.07
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auch zukünftig Teile ihres Einkommens steuer- und sozialversicherungsfrei für eine betriebliche Zusatzrente ansparen. Bislang war die Sozial- abgabenfreiheit bis Ende 2008 befristet. Das Bundeskabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf verabschiedet, der diese Befristung aufheben soll.
Die Abgabenfreiheit auf Betriebsrenten – auch Entgeltumwandlung genannt – ist eine Erfolgsstory. Seit der Rentenreform 2001 können Beschäftigte so eine private Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente aufbauen. Nachdem diese Regelung in Kraft getreten ist, wächst die betriebliche Altersvorsorge kräftig. Ende 2006 verfügten 17,3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über einen Anspruch auf Betriebsrente, das sind rund 65% der sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten.
Um die Betriebsrenten langfristig zu stärken und Zug um Zug eine flächendeckende zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen, ist es deshalb richtig und sinnvoll, die Beitragsfreiheit unbefristet fortzusetzen.
Zugleich hat das Bundeskabinett auch beschlossen, dass die Altergrenze, ab der die arbeitgeberfinanzierten Anwartschaften auf Betriebsrenten nicht mehr verfallen, von 30 auf 25 Jahre herabgesetzt werden. Diese Regelung kommt vor allem jungen Frauen entgegen, die oft vor dem 30. Lebensjahr ihre Erwerbs- tätigkeit unterbrechen, um Kinder groß zu ziehen. Mit dieser neuen Regelung werden erworbene Anwartschaften auf Betriebsrenten bereits mit Vollendung des 25. Lebensjahrs gesichert.
Die neue Regelung zur Betriebsrente trägt unsere sozial- demokratische Handschrift:
Die gesetzliche Rente bleibt auch in Zukunft wichtigste Säule der Altersvorsorge. Mit der staatlich geförderten betrieblichen und privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) helfen wir Bürgerinnen und Bürger dabei, ihren Lebensstandard im Alter zu erhalten.
