E-Government-Gesetz: Experten empfehlen Nachbesserung / 20.03.13
Papierlose Verwaltung, warum haben wir das noch nicht? Seit mindestens 30 Jahren träumen manche davon, jetzt will die Bundesregierung die Sache in die Hand nehmen – mit einem Gesetzentwurf. Am 20.3.2013 hat der Innenausschuss des Bundestags Sachverständige angehört zu dem “Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung”, und fast alle Sachverständigen sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Dies bestätigt die Haltung der SPD, die eine Sachverständigenanhörung durchgesetzt hatte. Damit haben wir verhindert, dass die Koalition ein unreifes Gesetz bei Nacht und Neben durchpaukt.
Die SPD sieht ihre Kritik bestätigt: Der Sicherheitsstandard der elektronischen Aktenführung muss sehr hoch sein – das gibt uns das Bundesverfassungsgericht vor. Insbesondere bei Gesundheits- und Steuerdaten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dürfen die Vorgaben nicht in das Ermessen der Behörde gestellt werden. Der Gesetzgeber muss hier klare Vorgaben machen.
Stattdessen definiert die Bundesregierung in ihrem aktuellen Gesetzentwurf eine datenschutzrechtliche Übermittlung dieser sensiblen Daten zu einer Nicht-Übermittlung um, damit sie den hohen datenschutzrechtlichen Maßstab, den das Sozialgesetzbuch setzt, umgehen kann. Das ist „Unsicherheit per Gesetz“, wie der Sachverständige Dr. Reinhard Dankert, Landes-Datenschutzbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern, das Problem zusammenfasste. Insgesamt forderten mehrere Sachverständige eine Verschlüsselung für den gesamten elektronischen Übermittlungsprozess.
Auch was die finanzielle Belastung der Kommunen angeht, irritiert die Antwort des Vertreters des Deutschen Städtetages sehr, wenn dieser erklärt, es entstünden keine Kosten. Gleichzeitig moniert der Bundesrat dies aber in seiner Stellungnahme und spricht von rund 400.000 Euro jährlichen Kosten in der Justizverwaltung nur für Hessen. Ebenso hat die Koalition das Thema der Barrierefreiheit bei ihrer Gesetzgebung gar nicht erst berücksichtigt, was die SPD in der Anhörung ebenfalls zur Sprache brachte.
Wir sind gespannt, ob Union und FDP die Kritik der Sachverständigen aus den Bereichen Datenschutz, Recht und Datensicherheit aufgreift. Mithilfe dieses Gesetzes sollen rechtsverbindliche elektronische Briefe als Geschäftsmodell durchgesetzt werden. Die Datenschutzinteressen der einfachen Bürgerinnen und Bürger stehen auf einem anderen Blatt.