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Kindeswohl im Hau-Ruck-Verfahren? / 31.01.13

Der Bundestag verabschiedet heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ – ein lauer Kompromiss der Koalition. Vielleicht gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Wenn künftig im Regelfall über das Sorgerecht und damit auch über das Kindeswohl in einem Hau-Ruck-Verfahren entschieden werden soll, ist das kein gutes Signal. Das vorgesehene vereinfachte, schriftliche Verfahren zur Entscheidung über das Sorgerecht wird vollkommen zu Recht von der gerichtlichen Praxis missbilligt. Die betroffenen Familienrichter werden als eine Art Verwaltungsbehörde missbraucht: Sie lesen den schriftlichen Antrag des Vaters sowie die schriftliche Antwort der Mutter und sollen dann eine weitreichende Entscheidung über das künftige Sorgerecht treffen, ohne jemals mit den betroffenen Eltern oder dem Kind ein Wort gewechselt zu haben.

So darf man nicht mit dem Kindeswohl in unserem Land umgehen. Denn das Kindeswohl ist keine Nebensache, über die man nach Aktenlage entscheidet.

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