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Zu: Schmidt stürzt ab / 14.01.13

Zum Beitrag Schmidt stürzt ab erreicht uns eine Stellungnahme des Leiters der Hiltruper Bezirksverwaltung Herrn Tüns. Herr Tüns will diesen Text nicht als Gegendarstellung verstanden wissen, wir veröffentlichen ihn hier:

Die Homepage enthält unter dem Datum 13.01.2013 eine Veröffentlichung “Schmidt stürzt ab”, die zur Arbeit der Bezirksverwaltung Hiltrup eine Reihe nicht zutreffender Tatsachenfeststellungen enthält. In der Veröffentlichung heißt es:

Die Bezirksverwaltung hatte früher mal einen Sachbearbeiter für die Stadthalle, jetzt müssen die anderen das mit machen.” Das ist falsch. Richtig ist: Der ehemalige Sachbearbeiter für die Stadthalle hat innerhalb der Stadtverwaltung den Arbeitsplatz gewechselt. Die Sachbearbeiter-Stelle für die Stadthalle ist verwaltungsintern ausgeschrieben. Bis zur Wiederbesetzung wird die Tätigkeit von einer anderen Person vertretungsweise erledigt.

Die anderen haben keine Lust, keine Ahnung, sind unwillig, geben falsche Auskunft am Telefon.” Das ist falsch. Richtig ist: Die vertretungsweise tätige Person erledigt ihre Arbeit engagiert, sachkundig und bürgerfreundlich und gibt am Telefon sofort richtige Auskunft.

Nach langer Wartezeit kommt ein Bescheid.” Das ist falsch. Richtig ist: Ohne Wartezeit wurde sofort am Telefon die korrekte Auskunft gegeben, dass für die Nutzung der fraglichen (Schul-)Räume durch externe Veranstalter je angefangene Stunde 8 Euro zu entrichten sind – so wie es die Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in der Stadthalle Hiltrup festlegt. Am Telefon erfolgte sofort eine mündliche Raumzusage. Per Mail teilte die Mieterin am 16.12.2012 die Nutzungsdaten mit und bestätigte in dieser Mail zugleich “die telefonische Terminbuchung”. Es gab weder eine “lange Wartezeit” noch überhaupt eine Wartezeit. Auch ein schriftlicher Mietvertrag wurde am 07.01.2013 im Nachgang zugeschickt.

(Anmerkung: Für den Bürger macht es keinen Unterschied, ob nur der Sachbearbeiter fehlt oder mit ihm auch die Stelle im Stellenplan. Ob der Preis von 8 Euro für einen Abend (= zwei Stunden) gelten sollte oder “je angefangene Stunde”, ist in dem fraglichen Telefonat offensichtlich nicht deutlich geworden, wie auch aus der Email der Gruppe an die Verwaltung nach dem Telefonat hervorgeht.)

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