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Eklatante Sicherheitslücke / 11.11.12

Sicherungsverwahrung: Gesetzesentwurf mit Sicherheitslücke

Wirklich auf den letzten Drücker hat die Bundesregierung den Entwurf zur vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Neuregelung der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Die Justizministerin hat sich mit ihrem Vorschlag so viel Zeit gelassen, dass einige Länder die erforderlichen Landesgesetze bereits ohne bundesrechtliche Vorgaben vorgelegt haben. Ein Akt der Notwehr zur Vermeidung eines rechtlichen Vakuums: Wenn die Länder bis zum 31. Mai 2013 keine verfassungsgemäße Grundlage für die Sicherungsverwahrung geschaffen haben, müssen alle in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Personen sofort freigelassen werden. Ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung.

Unverantwortlich ist jedoch nicht nur der Zeitpunkt der Vorlage durch die Bundesjustizministerin, sondern auch eine eklatante Schutzlücke. Bedauerlicherweise enthält der Regierungsentwurf trotz massiver Kritik aus den Ländern und eindringlicher Warnungen von Fachleuten keine Regelung für eine nachträgliche Therapieunterbringung. Wird der Regierungsentwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet, muss ein Gewalt- oder Sexualstraftäter, dessen Gefährlichkeit sich erst innerhalb des Strafvollzugs offenbart, in Zukunft nach Ablauf der Strafhaft entlassen werden.

Anmerkung:

Mit der Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist das Problem aber nicht gelöst. Eigentlich muss die Gesamtfrage “Was für ein Sanktionenrecht wollen / brauchen wir?” auf den Tisch und grundsätzlich neu besprochen werden.

Ein kleiner Ausschnitt davon ist die Diskussion über die Reform der psychiatrischen Maßregel. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen NRW hat dazu einstimmig ein Positionspapier Für eine zeitgemäße Reform der psychiatrischen Maßregel nach § 63 StGB verabschiedet, das Mitte September 2012 von der Bundeskonferenz „als Forderung“ verabschiedet worden ist. Der NRW-SPD-Landesparteitag hat Ende September 2012 hierzu beschlossen, zur Weiterbearbeitung eine Expertengruppe beim Landesvorstand einzusetzen.

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