Universität und Moschee - geht das zusammen? / 5.11.12
Das Recht auf Glaubensfreiheit und freie Ausübung des Glaubens ist ein Menschenrecht. Das Recht auf Bildung ebenso. Wunderbar also, das die Universität Münster einen neuen Lehrstuhl für die Ausbildung von islamischen Religionslehrern hat. Wer könnte diese Ausbildung schon besser leisten? Eine nicht unwichtige Frage!
Natürlich gehört dann auch zu diesem Lehrstuhl eine Moschee. Welcher andere Ort der Religionsausübung wäre denn sonst angemessen?
Der mögliche Bau eines „repräsentativen Moschee-Komplexes“ am Bispinghof könne „eine goldene Investition für die Zukunft der Muslime in Deutschland“ sein, verspricht Werbeprospekt der Universität. Mit Spendengeldern einer noch zu findenden islamischen Stiftung möchte Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles dieses Vorhaben verwirklichen.
Kann sie damit nicht auch Recht haben? Wissenschaftlich ausgebildete islamische Theologen könnten sicherlich viel beitragen zu einer weiteren Entwicklung ihrer Religion. Wünschen wir uns nicht eine solche Entwicklung? Auch dem Christentum hat dies bis heute bedeutende Fortschritte beschert, in religiöser und gesellschaftlicher Hinsicht.
Die Unabhängigkeit der Lehre ist uns ein hohes Gut. Es ist also darauf zu achten, dass mögliche Geldgeber für den Moscheebau keinen Einfluss auf die Lehrer nehmen können. Aber hierzu verfügt das Land und die Uni über Erfahrung, werden doch auch zahlreiche andere Projekte seit jeher gesponsert und finanziert.
Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles verdient meiner Meinung nach zunächst einmal Unterstützung. Diese kann sicher auch in einer kritischen Begleitung des Projektes bestehen, aber hinterlistige Bedenkenträgerei und schnelle Vorverurteilungen haben etwas Entlarvendes: Damit werden doch wohl andere Ziele verfolgt! (HGW)
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