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Für uns eine Frage der Glaubwürdigkeit / 16.09.12

Mit Wohnung (zu althochdeutsch wonên: „zufrieden sein“, „wohnen“, „sein“, „bleiben“) wird häufig ein einzelner Raum oder eine Anzahl von zusammengehörigen Räumen innerhalb eines Gebäudes bezeichnet, das zu Wohnzwecken dient.

Das Menschenrecht auf angemessenes Wohnen ist sowohl in Artikel 25 (1) der AEMR als auch in Artikel 11 (1) des UN-Sozialpakts verankert. Dieser Pakt ist keine unverbindliche Absichtserklärung: Er garantiert allen Menschen Rechte, die kein Staat gefährden darf bzw. für deren Einhaltung ein Staat zuständig ist. Laut UN gehören zum Recht auf Wohnen:
•Sicherheit des Besitzes…
•Zugang zu sauberem Trinkwasser, Energieversorgung, medizinische Versorgung, sanitäre Anlagen u.a.
•Bezahlbarkeit der Unterkunft
•Bewohnbarkeit: Schutz vor Kälte, Hitze, Feuchtigkeit, Wind und Regen
•Erreichbarkeit: Schulen, Arbeit u.a. müssen in Reichweite der Wohnung liegen

Fast 60% der Deutschen leben in Mietwohnungen. Doch gerade die sind in Münster knapp und werden dadurch immer teurer. Auch fehlt es der Stadt an Bauland/Flächen, auf denen Wohnungsbau im größeren Umfang derzeit möglich wäre.
Auf diesem Hintergrund hat die Verwaltung den „Bericht zur Baulandentwicklung 2012“ erarbeitet, der eine vollständige Übersicht verfügbarer Bauplätze über das ganze Stadtgebiet ermöglich.

Auch der Stadtbezirk Hiltrup ist wichtig, um den weiter steigenden Wohnungsbedarf zukünftig decken zu können. So listet die Verwaltung auch hier penibel jedes Baugebiet und alle baureifen Flächen auf. Besonders knapp: Flächen für den Mietwohnungsbau.
Eines der wenigen baureifen Grundstücke befindet sich sogar in bester Lage und soll nach den Zielvorstellungen des Berichts bis 2014 Platz für 40 neue Wohnungen bieten. Es ist das Stroetmann Areal am Bahnhof, wo nun aber ein neuer Supermarkt entstehen soll.

Wie heißt es im Artikel 14 des Grundgesetzes: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Wie es nicht sein soll, macht direkt gegenüber die Firma Aldi deutlich. Dort stehen seit Jahren zwei Obergeschosse leer.
Eine Bebauungsplanänderung zugunsten des Stroetmann Supermarktes wird es mit Zustimmung der SPD in Hiltrup nur geben, wenn auch die von der Verwaltung ursprünglich für notwendig gehaltenen 40 Wohnungen im Bahnhofsbereich realisiert werden können. Daher ein guter Rat: Herr Stroetmann (er plant mit nur 20 Wohnungen) sollte mit Aldi telefonieren, es wäre auch in seinem Interesse!

Geschafft - Münster behält den Schlossplatz Schulfrieden in Hiltrup