Anti-Stress-Verordnung: von der Leyen muss handeln statt reden / 28.06.12
Bis wann muss ein Mitarbeiter für den Arbeitgeber noch erreichbar sein? Wie müssen die Taktzeiten am Fließband gestaltet werden? Wie lange halten Arbeitnehmer den Stress von Arbeitsplatzunsicherheit durch Befristungen, Leiharbeit, Werkverträge oder Scheinselbstständigkeit aus? Derzeit wird viel über Stress und Burnout am Arbeitsplatz gesprochen – aber nicht gehandelt.
Die IG Metall hat nun einen Entwurf für eine Anti-Stress-Verordnung vorgelegt. Es ist nun an der schwarz-gelben Bundesregierung, es nicht bei Sonntagsreden zu belassen, sondern eine solche Verordnung auf den Weg zu bringen. Frau von der Leyen: Handeln Sie endlich.
Es ist augenscheinlich, dass durch Verordnungen im Arbeitsschutz viele einzelne Bereiche des Arbeitsschutzes konkret geregelt sind – nur im Bereich der psychischen Belastungen fehlt bisher diese Konkretisierung. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die bestehenden Regelungslücken geschlossen werden.
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