Altersarmut: Von der Leyens Zuschussrente löst das Problem nicht / 22.03.12
Mit der Versendung des Referentenentwurfes hat Ursula von der Leyen den “Regierungsdialog Rente” faktisch beendet. Nun ist klar, wie sie künftige Altersarmut bekämpfen will. Klar ist auch, dass sie dieses Ziel mit ihren Vorschlägen nicht erreichen kann, denn aus dem Bundeshaushalt sind kaum finanzielle Mittel zu erwarten. Daher sollen die notwendigen Mittel für die Bekämpfung der Altersarmut aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlichen Rentenversicherung fließen.
Sparzwänge und faule Koalitionskompromisse engen die Spielräume bei der gesetzlichen Rentenversicherung derart ein, dass die heilende Medizin in nur homöopathischen Dosen verordnet wird. Für die sogenannte “Zuschussrente” – den Kern des Rentenkonzepts – plant die Bundesregierung langfristig (für das Jahr 2030) 3,4 Milliarden Euro pro Jahr ein. Dies wird dem tatsächlichen Bedarf bei der Armutsbekämpfung kaum gerecht.
Der eigentliche Skandal aber ist, dass von der Leyen die “Zuschussrente” als bedürftigkeitsgeprüfte Leistung aus den Beiträgen der Versicherten bezahlen will. Zudem sollen Einkünfte aus der geförderten privaten sowie der betrieblichen Alterssicherung nicht angerechnet werden, die der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch schon. Dies ist eine weitere Ungereimtheit und eklatante Benachteiligung der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem ist zweifelhaft, ob eine Finanzierung aus Beiträgen mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist – schließlich geht es bei der Zuschussrente um eine Fürsorge-leistung, die Altersarmut verhindern soll. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit aus Steuern zu finanzieren.
Wer eine solch grundsätzliche Frage offen lassen muss, ist mit seinem Vorhaben gescheitert. Die Bundesregierung sollte die Warnungen der zahlreich zu Rate gezogenen Experten nicht ignorieren und nur wegen des Koalitionsfriedens falsche Kompromisse eingehen. Besser, sie gibt ihr Scheitern zu, und beginnt noch einmal von Neuem.
Die SPD fordert statt der unsinnigen Zuschussrente eine Rente nach Mindestentgeltpunkten, deren Bezug nicht mit der freiwilligen Vorsorge verknüpft ist, sondern ausschließlich die Vorleistung der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt.
Handlungsbedarf bei Vorratsdatenspeicherung bestätigt Fahrradschule für Frauen in Berg Fidel