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Handlungsbedarf bei Vorratsdatenspeicherung bestätigt / 22.03.12

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat das Thema Vorratsdatenspeicherung am 21.3.2012 mit dem Verfasser des Gutachtens zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung, Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht (Max-Planck-Institut) erörtert. Im Hintergrund steht die Ankündigung eines Mahnschreibens von EUKommissarin Cecilia Malmström, in dem Deutschland aufgefordert wird, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zügig umzusetzen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka erklärt dazu:

Die Bundesregierung muss jetzt endlich einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Die Vorratsdatenspeicherung, so Lischka, sei notwendig. Sogar der vom Bundesjustizministerium beauftragte Gutachter Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht vom Freiburger Max-Planck-Institut hat im Rechtsausschuss auf Nachfrage der SPD bestätigt, dass eine gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung dringend sei. Deutschland solle nicht weiter zuwarten. Das von der Bundesjustizministerin gewünschte Quick-Freeze-Verfahren sei kein tauglicher Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung.

Damit werden die Aussagen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei der Vorstellung des Gutachtens des Max-Planck-Instituts deutlich relativiert. Die Justizministerin hatte erklärt, dass durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken entstanden seien. Bekanntlich war aber auf Wunsch des Ministeriums dieses Gutachten gegenüber einer Vorversion deutlich verändert worden. Die klare Empfehlung an den Gesetzgeber, die Vorratsdatenspeicherung zu regeln, wurde beispielsweise gestrichen. Die Notwendigkeit dazu besteht aber trotzdem, wie der Gutachter in der Sitzung des Rechtsausschusses bestätigt hat.

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