Gelbe Karte für Facebook / 7.03.12
Urteil gegen Datenklau
Facebook hat vor dem Landgericht Berlin eine heftige Ohrfeige wegen schwerer Verstöße gegen den Daten- und Verbraucherschutz kassiert. Die Klage des Projektes “Surfer haben Rechte” der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte vollen Erfolg. Das ist ein deutliches Signal für die Bedeutung von Daten- und Verbraucherschutz im Internet und eine Kampfansage gegen Facebook.
Der vzbv hat bereits 2009 Facebook wegen verbraucherfeindlicher Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen abgemahnt und schließlich im November 2010 Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Dem vzbv ging es dabei insbesondere um den Adressbuchimport und den Freundefinder sowie die Datennutzung durch Drittanbieter.
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Nutzer informiert werden müssen, bevor ihr gesamtes Adressbuch importiert und für die Versendung von Freundschaftseinladungen genutzt wird. Auch sollen die Daten nicht einfach zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. Es muss sichergestellt werden, dass der Nutzer über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert wird.
Unabhängig von der Frage, ob Facebook mit seinen Praktiken gegen deutsches, irisches oder europäisches Datenschutzrecht verstößt, kann dieses Handeln über die Köpfe der Nutzer hinweg nicht weiter toleriert werden. Das Urteil macht deutlich, wie wichtig die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene ist. Der im Januar 2012 von der Kommission veröffentlichte Entwurf einer europäischen Datenschutz-Verordnung sieht eine Stärkung von Persönlichkeitsrechten in der digitalen Welt vor, indem das Ein-willigungserfordernis und das Erfordernis von datenschutzfreundlichen Voreinstellungen (privacy by design/by default) bei Dienstleistungen und Produkten deklariert werden soll. Auch dem technisch und rechtlich nicht versierten Nutzer muss ein sicheres Surfen im Netz ermöglicht werden.
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